Familienbeihilfe nach der Matura
Ob nach der Matura Schluss ist mit der Familienbeihilfe oder nicht, hängt davon ab, wie's nach der Schule weitergeht. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:
Matura bestanden, danach Jobsuche
Dürre Zeiten: Wenn Sie sich nach der bestandenen Matura einen Job suchen, haben Sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nur bis zum 18. Geburtstag. Danach gibt es nur Familienbeihilfe, wenn eine Berufsausbildung (Schule, Studium, Fachhochschule etc.) gemacht wird.
Matura bestanden, Job angetreten
Wenn Sie gleich nach der Matura zu arbeiten beginnen, erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe. Ausnahme: Sie machen zwischen Schule und Studium einen Ferialjob.
Good News
Auch wenn Sie erst später zu studieren beginnen, weil Sie zuerst Arbeitsluft schnuppern wollen oder müssen: Sobald Sie mit einem Studium anfangen, lebt Ihr Anspruch auf Familienbeihilfe wieder auf. Es kann ein Antrag gestellt werden - vorausgesetzt, Sie haben die Altersgrenze von 24 (bzw. 25) Jahren noch nicht überschritten.
Matura bestanden, Studium ab Herbst
In der Zeit zwischen Matura und dem frühestmöglichen Beginn der weiteren Berufsausbildung (z.B. Uni, FH) besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe.
Matura nicht bestanden
Wenn Sie zum nächstmöglichen Maturatermin antreten und sich ernsthaft und zielstrebig bemühen, die Matura zu schaffen, entscheidet die Nachprüfung. Also lernen und auf jeden Fall zur nächstmöglichen Maturaprüfung antreten!
Job und Einkünfte während des Studiums
Familienbeihilfe bekommen und gleichzeitig Geld verdienen - das geht, zumindest in einen gewissen Rahmen. Bis zum 19. Geburtstag können Sie beliebig viel verdienen. In dem Kalenderjahr, in dem Sie Ihren 20. Geburtstag feiern, kann sich das selbstverdiente Geld aber auf die Familienbeihilfe auswirken. Der verdiente Betrag darf ab 1.1.2020 die Steuerbemessungsgrundlage von 15.000 Euro nicht überschreiten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht eingerechnet.
Übrigens ...
Die Steuerbemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der steuerfreien Beträge (Werbungskosten). Für Fragen zum Thema Steuer steht Ihnen Ihre zuständige Arbeiterkammer gerne zur Verfügung.
Zu viel verdient?
Wenn Sie über den genannten Betrag von 15.000 Euro kommen, muss nicht die gesamte Familienbeihilfe für das betreffende Kalenderjahr zurückgezahlt werden, sondern nur die Differenz, mit der der zulässige Betrag überschritten wurde.
Präsenz- oder Zivildienst nach Matura
In der Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst haben Sie Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Sie Ihre Berufsausbildung nach Ende des Dienstes so rasch wie möglich fortsetzen. In der Zeit zwischen Ende des Präsenz- oder Zivildienstes und nächstmöglichen Beginn einer Ausbildung besteht ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe.
Unser Tipp
Kontrollieren Sie die Zahlungen – es kann passieren, dass die Familienbeihilfe nach der Matura eingestellt wird. Dem Finanzamt müssen Sie jedenfalls einen Nachweis über die Fortsetzung der Berufsausbildung vorlegen.
Achtung!
Wenn Sie es sich anders überlegt haben und doch keine weitere Ausbildung mehr nach dem Präsenz- oder Zivildienst machen wollen, wird die Familienbeihilfe zurückgefordert!
Familienbeihilfe selbst beantragen
Es ist möglich, dass Sie oder der Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, beim Finanzamt die Direktauszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages auf Ihr Girokonto beantragen. Da aus unterhalts- und steuerrechtlichen Gründen die Familienbeihilfe ein Anspruch des beziehenden Elternteiles bleibt, muss er sich am Antragsformular damit einverstanden erklären.
Allfällige Rückforderungen richten sich immer an die Eltern!
Kontakt
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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -