Bildungskarenz
So lassen Sie sich für Ihre Weiterbildung freistellen: Wie viel Geld es gibt und wie Sie Bildungsfortschritte nachweisen müssen.
Wer als Erwachsener eine Fachkräfte-Ausbildung machen will, stand bis 2013 vor hohen finanziellen Hürden. Während es für ein Studium an einer Universität schon lange ein Stipendium gibt, gab es keines für Erwachsene, die eine Ausbildung wie z.B. Krankenpflege machen wollten. Im Juli 2013 wurde dann endlich die Forderung der AK erfüllt und ein „Fachkräftestipendium“ (FKS) für sogenannte „Mangelberufe“ eingeführt.
Dieses Stipendium war ab 2014 so stark beansprucht, dass das AMS (Arbeitsmarktservice) aus budgetären Gründen schon mit 2015 die Typen der geförderten Ausbildungen reduzierte. Der Andrang blieb allerdings weiterhin hoch, sodass das AMS ab 2016 keine Neuanträge auf ein FKS mehr entgegennahm. Damit war das Stipendium de facto eingestellt.
Wir konnten uns jedoch erfolgreich für die Weiterführung des Fachkräftestipendiums einsetzen. Seit 1.1.2017 war es wieder möglich, das Stipendium zu beantragen. Und ab 2019 gibt es wieder eine Verlängerung! Damit ist gesichert, dass es ein Stipendium gibt, um den Lebensunterhalt in einer Phase der beruflichen Neuorientierung zu sichern.
Das Fachkräftestipendium können Sie nur bekommen, wenn Ihr höchster Bildungsabschluss unter dem FH-Niveau liegt. Haben Sie bereits ein Studium absolviert (Uni, FH, Pädagogische Hochschule), besteht keine Möglichkeit auf ein Fachkräftestipendium.
Wenn Sie ein Fachkräftestipendium in Anspruch nehmen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie das Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice bekommen, besteht für maximal 3 Jahre Anspruch auf ein Stipendium von mindestens 933,06 Euro (bei einem Monat von 30 Tagen). Davon wird ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Liegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darüber, wird der höhere Betrag ausbezahlt.
Wenn Sie ein Fachkräftestipendium beziehen, sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unterbrechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn sie mehr als drei Monate pro Kalenderjahr umfassen.
Mit dem Fachkräftestipendium werden Ausbildungen in sogenannten "Mangelberufen" gefördert, und zwar aus den folgenden Bereichen:
Das Fachkräftestipendium wird beim AMS beantragt und von diesem auch ausgezahlt. Sie müssen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des AMS absolvieren. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor der Ausbildung mit dem AMS Kontakt auf.
In weiterer Folge müssen Sie auch einen Nachweis über den Ausbildungsfortschritt (Semesterzeugnisse) bzw. über eine 75%-ige Anwesenheit bei der Ausbildung erbringen.
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