Familienbonus Plus (FB+)  

Der Familienbonus Plus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der ab dem Veranlagungsjahr 2019 den Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.

Höhe bis 2021

HÖHE bis zum 18. Geburtstag bis zum Kalenderjahr 2021:

  • € 1.500,00* für jedes Kind pro Jahr bzw.
  • €     125,00* für jedes Kind pro Monat

HÖHE nach dem 18. Geburtstag bis zum Kalenderjahr 2021:

  • €   500,16* für jedes Kind pro Jahr bzw.
  • €      41,68* für jedes Kind pro Monat

Höhe für 2022 und 2023

HÖHE bis zum 18. Geburtstag

ab Jänner 2022

€ 2.000  für jedes Kind pro Jahr bzw.
€ 166,68* für jedes Kind pro Monat

HÖHE nach dem 18. Geburtstag

ab Jänner 2022

€  650 für jedes Kind pro Jahr bzw.
€  54,18* für jedes Kind pro Monat

Ab dem Kalenderjahr 2024 erhöht sich der Familienbonus Plus für jedes Kind nach dem 18. Geburtstag und beträgt bis zu 700 Euro pro Jahr bzw. bis zu  58,34 Euro für jedes Kind pro Monat. Der Familienbonus Plus für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag bleibt unverändert auf bis zu  2.000 Euro pro Jahr bzw. bis zu 166,68 Euro monatlich. 

*) Indexierung: Für Kinder, die den ständigen Aufenthalt außerhalb von Österreich, aber innerhalb der EU, EWR bzw. Schweiz haben, wird die Höhe des Familienbonus vom Preisniveau des Aufenthaltslandes bestimmt.

Mehr zur Indexierung im Gesetzestext .

Voraussetzungen

  • für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen
  • das Kind hat ständigen Aufenthalt in EU, EWR oder Schweiz
     (d.h. kein Familienbonus für Kinder außerhalb EU, EWR und Schweiz) 

Aufteilung zwischen den Eltern


Wahlfreiheit zwischen den Eltern

Die Wahlfreiheit gewährt Eltern Spielraum, den Steuervorteil optimal zu nützen. Bei mehreren Kindern können Sie auch entscheiden, welche Variante für welches Kind (z. B.: Halbe/Halbe für ein Kind und ein ganzer Familienbonus Plus für das andere Kind) gewählt wird.

Die Wahlfreiheit gilt grundsätzlich auch für getrenntlebende Eltern.

Bei gleichbleibenden Verhältnissen, ist der Familienbonus Plus pro Kind jedenfalls einheitlich für das gesamte Kalenderjahr zu beantragen: z.B. nicht ein ganzer Familienbonus Plus von Jänner bis Mai und ein halber Familienbonus Plus ab Juni.

Was gilt für Kinder unter 10?

Hat Ihr Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet und tragen Sie überwiegend im Kalenderjahr die Kinderbetreuungskosten und diese betragen mindestens 1.000 €, dann erhalten Sie 90% vom Familienbonus+ (90% von 1.500 € = 1.350 €). Der andere Elternteil hat dann nur mehr Anspruch auf 150 €.

Diese Regelung ist eine Übergangsfrist und gilt bis 2021.

Unterschiedliche Höhe

Der Familienbonus+ bis zu 1.500 € bzw. bis zu 500 € steht in dieser Höhe nur für Kinder die im Inland leben zu. Für Kinder, die im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz leben, wird der Familienbonus+ an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Die entsprechenden Werte werden vom Finanzministerium per Verordnung kundgemacht. Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Familien­bonus+. 

Hier gibts die entsprechende Gesetzeslage zum Nachlesen.

Kindermehrbetrag

Verdienen Sie so wenig, dass Sie kaum bzw. gar keine Lohn-/bzw. Einkommensteuer zahlen, haben aber Anspruch auf den Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag, dann erhalten Sie statt dem Familienbonus+ einen Kindermehrbetrag bis zu 250 €. Haben Sie mehrere Kinder, dann wird der Betrag von 250 € mit der Anzahl der Kinder multipliziert. Demnach beträgt der Kindermehrbetrag für z.B. zwei Kinder bis zu 500 €.

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch:

  • Haben Sie keinen Anspruch auf den Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag und verdienen im Kalenderjahr unter der Einkommensteuergrenze, dann haben Sie keinen Anspruch auf den Kindermehrbetrag.
     
  • Keinen Anspruch haben Sie auch, wenn Sie 330 Tage oder mehr im Kalenderjahr steuerfreie Bezüge wie z.B. Leistungen aus der Grundversorgung, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, usw. erhalten. 

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