Junge Kommunikationsexpert:in
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Was sich 2025 ändert

Veränderte Geringfügigkeitsgrenze, neues Telearbeitsgesetz, Einwegpfand und Co: Diese neuen Regelungen, Werte und Beträge sollten Sie als Arbeitnehmer:in 2025 kennen.

Die am meisten nachgefragten Werte für 2025 auf einen Blick

Geringfügigkeitsgrenze

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 551,10 €

Beitragsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung

So viel zählen Kindererziehungszeiten im Pensionskonto: 2.300,10 € 

Familienzeitbonus

Während des Papamonats erhalten Sie 54,87 € täglich.  

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung beträgt 6.450 € monatlich bzw. 215 € täglich. 

Klimaticket 

Das Klimaticket wird mit 1.1. 2025 teurer. Das „Classic“ wird dann 1.179,30 € kosten.

Aus Homeoffice wird Telearbeit

Mit dem Telearbeitsgesetz wird ortsungebundenes Arbeiten neu geregelt. Damit soll Arbeitnehmer:innen die Chance gegeben werden, auch etwa in Parks, Kaffeehäusern, in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten zu arbeiten.

Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Mit dem neuen Gesetz wird das aktuell gültige Homeoffice-Gesetz abgelöst, das im Zuge der Corona-Pandemie im April 2021 in Kraft getreten ist. Mehr dazu finden Sie hier!

Aus dem bisherigen Homeoffice-Pauschale in der Arbeitnehmer:innenveranlagung wird das Telearbeits-Pauschale. An Höhe und Voraussetzungen ändert sich nichts.

AK KRitik

Aus Sicht der AK wurde dabei der Unfallversicherungsschutz nicht optimal geregelt. So könnte unter Umständen nämlich der Weg zum Supermarkt, um sich ein Mittagsessen zu kaufen, oder ein Arztweg plötzlich nicht mehr geschützt sein. Wir fordern deshalb eine Verbesserung des Gesetzes.

Neu: Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen

Ab 1. Jänner 2025 startet in Österreich der neue Einwegpfand in Höhe von je 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen. 

Der Pfand muss für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter gezahlt werden. Dies gilt auch im Onlinehandel, bei Automaten und Essenslieferungen. Ausnahmen vom Pfandsystem gibt es z.B. für Tetrapak, Milchprodukte und medizinische Produkte, oder auch für Sirup. 

Erkennbar sind Einwegpfandprodukte am Pfandlogo. Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe erhalten Sie das eingesetzte Geld zurück. 

Überall dort, wo mit Pfandlogo gekennzeichnete Getränke eingekauft werden können, müssen diese auch zurückgenommen werden. Automaten sollen alle Flaschen und Dosen im Umlauf zurücknehmen können. Kleine Geschäfte ohne Automaten müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die auch angeboten werden und nur so viel wie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkauft wird. 

Was gilt 2025 bei den Energiekosten?

Mit 31.12.2024 läuft der Stromkostenzuschuss (Strompreisbremse) aus! 

2025 kommt es daher – abhängig vom jeweiligen Tarif – zu Mehrkosten von etwa 180 Euro im Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Netztarife wurden für 2025 in ganz Österreich erhöht, was zu durchschnittlichen Mehrkosten von etwa 73 Euro pro Haushalt führt. 

Stromkosten für Haushalte 

Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbare-Förderpauschale wird geschätzt zwischen 50 und 60 € für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh Jahresverbrauch an Strom) betragen.

Anmerkung

Die Verordnung dazu ist noch noch nicht in Kraft bzw. noch nicht veröffentlicht!

(Stand 11. Dezember 2024)

Durch das Auslaufen der Elektrizitätsabgabe kommt es zu einer Mehrbelastung von 49 € (ohne Umsatzsteuer, die rund 32€ beträgt). 

Der Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte (bis zu 200 €/Jahr) fällt weg. 

Gaskosten für Haushalte 

Die reduzierten Erdgasabgabe läuft aus. Das bedeutet bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh eine Mehrbelastung von rund 78 € (inkl. Umsatzsteuer wären das dann ca. 93 €). 

Was wird neu in der Schule?

Aus der vorwissenschaftlichen Arbeit für Maturant:innen wird die abschließende Arbeit, die auch ein Multimediaprodukt, eine Videoreportage oder ein Podcast sein kann. Bis zum Schuljahr 2028/29 können Maturant:innen außerdem alternativ eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Maturaprüfung wählen. 

Alle Schulen müssen bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen samt Risikoanalyse erstellen. Auch ein eigenes Kinderschutzteam muss an der Schule eingerichtet werden. 

Ab 1. September 2025 kann durch einen Lehrplanzusatz ab der 1. bis 8. Schulstufe die verbindliche Übung zum Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) für gehörlose und schwerhörige Kinder angeboten werden.

Echtzeitüberweisung kommt EU-weit

2025 wird durch eine EU Verordnung die so genannte Echtzeit-Überweisung in Europa flächendeckend eingeführt, was eine Gutschrift des Geldbetrages innerhalb von 10 Sekunden am Empfängerkonto bedeutet. 

Banken sind ab 9.1. verpflichtet Echtzeitüberweisungen in Euro zu empfangen. Erst ab 9.10 besteht die Verpflichtung Echtzeitüberweisungen ihrer Kundschaft zu versenden. 

Dieses Service muss es 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geben. Es darf nicht wie bisher einen höheren Preis für diese Überweisungen geben, da vorgeschrieben ist, dass das Entgelt dem der „normalen“ Überweisung entsprechen muss. Für die Kund:innen muss es die Möglichkeit geben Limits pro Tag oder pro einzelner Echtzeitüberweisung festzulegen. 

Neue Regelungen für Langlebigkeit von Smartphones

Es werden EU-weite neue Regelungen für Smartphones ab 20. Juni in Kraft treten, die Produkte werden dann künftig langlebiger und reparierfähiger designt sein. 

Hersteller werden zukünftig verpflichtet:

  • Produkte so zu gestalten, dass Komponenten einfach ausgetauscht werden können.
  • Reparaturanleitungen für sieben Jahre bereitzustellen.
  • Software-Updates für mindestens fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.
  • sicherzustellen, dass Software-Updates die Hardware nicht beeinträchtigen.
  • Ersatzteile wie Akkus und Displays für mindestens sieben Jahre vorzuhalten.

Auf einem Label wird es Infos zur Energieeffizienz, Reparierbarkeit, Haltbarkeit Akku und andere Informationen geben, die Konsument:innen zu einer nachhaltigen Kaufentscheidung verhelfen können.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird erhöht:

  • von 132,30 € auf 138,40 € für Kinder ab der Geburt
  • von 141,50 € auf 148 € für Kinder ab dem dritten Geburtstag
  • von 164,20 € auf 171,80 € für Kinder ab dem 10. Geburtstag
  • von 191,60 € auf 200,40 € für Kinder ab dem 19. Geburtstag 

Die Mehrkindzuschläge werden angehoben:

  • von 8,20 € auf 8,60 € für zwei Kinder
  • von 20,20 € auf 21,10 € für drei Kinder
  • von 30,70 € auf 32,10 € für vier Kinder
  • von 37,20 € auf 38,90 € für fünf Kinder
  • von 41,50 € auf 43,40 € für sechs Kinder
  • von 60,30 € auf 63,10 € für sieben Kinder und jedes weitere Kind 

Die Zuverdienstgrenze von volljährigen Kindern zur Familienbeihilfe steigt von 16.455 € auf 17.212 € pro Jahr. 

Das Schulstartgeld wird von 116,10 € auf 121,40 € angehoben. 

Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, steigt von 67,80 auf 70,90 Euro. 

Alles rund um die Pension

Pensionsanpassung 2025 

Die Pensionen werden 2025 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern wie folgt erhöht: 

Das Gesamtpensionseinkommen ist zu erhöhen

  • wenn es nicht mehr als 6.060 € beträgt, um 4,6 %.
  • wenn es über 6.060 € beträgt, um 278,76 €. 

Entscheidend für die Pensionserhöhung ist das Gesamtpensionseinkommen, d.h. die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und Beamtenpensionen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) sowie Sonderpensionen.

Die Erhöhung für Leistungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz erfasst sind, wird mit einer Verfassungsbestimmung begrenzt (§ 807 Abs 6 ASVG).

Ausgesetzte Pensionsaliquotierung

Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung wird für die Kalenderjahre 2024, 2025 und auch für das Kalenderjahr 2026 nicht angewendet. Das heißt: Wer 2025 die Pension antritt, bekommt im Jahr 2026 die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts.

Ausgleichszulage (Mindestpension)

Die Richtsätze für die Ausgleichszulage werden um 4,6% erhöht. Das ergibt folgende Beträge:

  • für Alleinstehende: 1.273,99 €
  • für Ehepaare: 2.009,85 € 

Ausgleichszulage zur Waisenpension:

  • Erhöhung pro Kind: 196,57 €
  • Halbwaise bis 24 Jahre: 468,58 €
  • Halbwaise über 24 Jahre: 832,68 €
  • Vollwaise bis 24 Jahre: 703,58 €
  • Vollwaise über 24 Jahre: 1.273,99 € 

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus für Langzeitversicherte:

  • Bei Vorliegen von 30 Erwerbsjahren gebührt ein Pensions-/Ausgleichszulagenbonus von maximal 188,60 €, wenn das Gesamteinkommen 1.386,20 € nicht übersteigt.
  • Bei 40 Erwerbsjahren beträgt der Bonus maximal 481 €, wenn das Gesamteinkommen 1.656,05 € nicht übersteigt; Eheparter:innen gebührt (bei Vorliegen von 40 Erwerbsjahren) maximal 480,41 €, wenn das Gesamteinkommen samt Nettoeinkommen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin 2.235,34 € unterschreitet.

Info

Für die 30 bzw. 40 Erwerbsjahre zählen auch bis zu 12 Monate Präsenz-oder Zivildienst und bis zu 60 Monate der Kindererziehung.

Einkauf von Schul- und Studienzeiten

Wenn Sie Schul- oder Studienzeiten  in der Pensionsversicherung nachzahlen möchten, bezahlen Sie 2025 pro Monat 1.470,60 €. 

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Sie wollen sich ohne vorhergehende Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung selbstversichern? Die Beitragsgrundlage 2025 beträgt 3.762,50 €, der Beitrag daher 857,85 €. 

Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt 7.525 €, daher der Höchstbeitrag 1.715,70 €.

Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt 1.010,40 €, daher der Mindestbeitrag 230,37 €.

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen (ab Pflegegeldstufe 3) und Pflege eines behinderten Kindes

Die Beitragsgrundlage beträgt 2.300,10 €.

Die Beiträge für Pflegepersonen sowohl in der Weiter- als auch Selbstversicherung werden vom Bund getragen, bei Pflege behinderter Kinder vom FLAF und vom Bund.

Krankenversicherung und Krankheitskosten

Selbstversicherung in der Krankenversicherung 

Wenn Sie sich selbst in der Krankenversicherung versichern, beträgt 2025 die Beitragsgrundlage: 6.977,40 € und damit

  • der Monatsbeitrag 526,79 €
  • begünstigte Selbstversicherung für Studenten 73,48 €
  • Mindestbeitrag bei einem Herabsetzungsantrag: 73,48 €
  • für Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Unterhaltsleistungen bestreiten: 131,70 € 

Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Wenn Sie geringfügig arbeiten und sich selbst versichern möchten, bezahlen Sie 77,81 € monatlich (Krankenversicherung und Pensionsversicherung). 

Ihr Krankengeld bei Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung beträgt 197,93 € pro Kalendermonat. Ihr Wochengeld beträgt in diesem Fall 11,87 € täglich. 

Rezeptgebühr 

Die Rezeptgebühr beträgt 7,55 €. 

Sie sind von der Rezeptgebühr befreit bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen:

  • für Alleinstehende 1.273,99 €
  • für Ehepaare 2.009,85 € 

Bei überdurchschnittlichen Ausgaben infolge von Leiden und Gebrechen sind Sie befreit bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen:

  • für Alleinstehende 1.465,09 €
  • für Ehepaare 2.311,33 € 

Kostenanteil für Heilbehelfe 

Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt 43 €. Bei Sehbehelfen beträgt der Kostenanteil 129€. 

Service-Entgelt für die E-Card 

Das Service-Entgelt für die E-Card 2025 beträgt 14,65 €. 

Zuzahlung bei Maßnahmen der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge („Kur“) 

Sie sind von Zuzahlungen befreit bei einem Einkommen bis zu 1.273,99 €.

Bei einem Bruttoeinkommen

  • bis 1.855,37 € zahlen Sie 10,31 € zu.
  • bis 2.436,76 € zahlen Sie 17,67 € zu.
  • über 2.436,76 € zahlen Sie 25,04 € zu.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird mit dem Anpassungsfaktor erhöht, also um 4,6 %. 

  • Stufe 1: 200,80 €
  • Stufe 2: 370,30 €
  • Stufe 3: 577,00 €
  • Stufe 4: 865,10 €
  • Stufe 5: 1.175,20 €
  • Stufe 6: 1.641,10 €
  • Stufe 7: 2.156,60 € 

Was ändert sich steuerlich?

Der Steuertarif wird inflationsangepasst. Es gelten für 2025 folgende Werte:

bis 13.308 €0
13.308 bis 21.617 €(Einkommen - 13.308) x 20%
21.617 bis 35.836 €(Einkommen - 21.617) x 30% + 1.661,80
35.836 bis 69.166 €(Einkommen - 35.836) x 40% + 5.927,50
69.166 bis 103.072 €(Einkommen - 69.166) x 48% + 19.259,50
103.072 bis 1.000.000 €(Einkommen - 103.072) x 50% + 35.534,38
über 1.000.000 €(Einkommen - 1.000.000) x 55% + 483.998,38

Der Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt 2025 jährlich:

  • Mit einem Kind: 601 €
  • Mit zwei Kindern: 813 €
  • Zusätzlich für jedes weitere Kind: 268 € 

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt 2025 monatlich:

  • Mit einem Kind: 37 €
  • Mit zwei Kindern zusätzlich: 55 €
  • Zusätzlich für jedes weitere Kind: 73 €

Kleinunternehmer:innen-Grenze in der Umsatzsteuer wird erhöht

Wenn Sie als freie Dienstnehmer:in oder Neue:r Selbständige:r beschäftigt sind, sind Sie ab 2025 erst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn Ihre Umsätze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 55.000 € betragen.  

Beförderungszuschuss

Wenn Sie eine Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen und dafür Ihre privat gekaufte Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nutzen, kann Ihnen Ihr:e Arbeitgeberin ab 2025 einen Beförderungszuschuss steuerfrei auszahlen:

  • Für die ersten 50 Kilometer der Wegstrecke: 0,50 €/Kilometer
  • Für die nächsten 250 Kilometer: 0,20 €/Kilometer
  • Darüber: 0,10 €/Kilometer

Pro Wegstrecke können maximal 109 € steuerfrei bezahlt werden.  

Reisekosten

Ab 2025 beträgt das Kilometergeld einheitlich für alle Verkehrsmittel (Kfz, Fahrrad) 0,50 € pro Kilometer.

Das Tagesgeld für Inlandsreisen wird auf 30 € erhöht. Das pauschale Nächtigungsgeld bei Inlandsdienstreisen beträgt nunmehr 17 €.

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