Ein Mann hält ein Handy in die Kamera auf dem ein Foto von ihm mit Bewertungsmöglichkeiten zu sehen ist. Digital ist er vernetzt mit anderen menschen deren Fotos wir sehen
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Plattformarbeit

Fahrradbot:innen, Reinigungskräfte, Kreativschaffende, Übersetzer:innen, Clickworker:innen, Fahrer:innen – sie alle erbringen Dienstleistungen, die zunehmend über Online-Plattformen vermittelt und abgewickelt werden. Die Vorteile dieser Arbeitsorganisation liegen insbesondere auch in den niedrigen Einstiegsbarrieren (z.B. abgeschlossene Ausbildung, Sprachkenntnisse). 

Das Geschäftsmodell der Plattformen profitiert insbesondere von der (Schein-)Selbstständigkeit der Beschäftigten, wodurch auch sämtliches Risiko bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Gewerkschaften äußern schon seit Jahren massive Bedenken hinsichtlich der Umgehung des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts.

Die Verhandlungen zum Entwurf der EU-Plattformarbeitsrichtlinie wurden im Dezember 2023 nach zwei Jahren abgeschlossen. Wesentlich sind dabei die Bestimmungen in Bezug auf Datenschutz, algorithmisches Management, Kommunikationskanäle und Information für Plattformbeschäftigte und ihre Interessenvertretungen.

Plattformarbeitende werden bezogen auf ihre personenbezogenen Daten dahingehend geschützt, dass die Nutzung automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung besonderen Transparenzbestimmungen unterliegt. Außerdem wird die Einhaltung der Rechte der Plattformarbeitenden und deren Gesundheit und Sicherheit durch eine menschliche Kontrolle der automatisierten Entscheidungen gewährleistet. Zu ausführlichen Informationen und zur Bewertung der Richtlinie aus AK-Sicht geht es hier entlang. 

Die Arbeiterkammer macht bereits seit Jahren auf die Missstände bei den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des Online-Sektors aufmerksam, hat ein Positionspapier dazu verfasst, an mehreren Konsultationen teilgenommen, Gespräche mit EU-Entscheidungsträger:innen geführt und Diskussionsveranstaltungen auf EU-Ebene dazu geführt. 

Neue Formen der Arbeitsorganisation dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Abhängigkeitsverhältnisse brauchen Regulierung (z.B. Mindeststandards) und Schutzbestimmungen. Viele nehmen Apps oder Algorithmen mittlerweile als Chef:in wahr, doch die Verantwortung für den Schutz von Beschäftigten muss immer noch bei den Arbeitgeber:innen bleiben.

Frau mit Roller

Branchenreport "Sharing Economy" 2020

Follow-Up Studie über Plattformökonomie in Österreich mit Fokus auf Mobility Sharing

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