AK Steuerexperte Dominik Bernhofer
AK Experte Dominik Bernhofer: „Eine Bankenabgabe ist eine Frage der Gerechtigkeit" © Lisi Specht
29.1.2025

Das bringt eine Bankenabgabe

Steuern auf die historisch hohen Gewinne der Banken in Österreich sind mehr als gerechtfertigt – allein in den vergangenen drei Jahren haben die Banken kumulativ einen Gewinn von nahezu 30 Mrd. Euro erzielt – nach Steuern. Sie haben die Dividendenausschüttungen stark erhöht bzw. Aktienrückkäufe getätigt, anstatt im größeren Ausmaß Eigenkapital aufzubauen. Im Unterschied zu anderen EU-Ländern hat der Gesetzgeber allerdings noch keine Schritte gesetzt, um einen (ohnehin bescheidenen) Teil der Zufallsgewinne abzuschöpfen.

Helene Schuberth (ÖGB) und Dominik Bernhofer (AK): „Eine Bankenabgabe belastet nicht die Konjunktur und ist angesichts der hohen Gewinne mehr als gerechtfertigt“.

Historisch hohe Bankengewinne

In der EU

Seit 2022 erzielen EU-Banken Rekordgewinne, hauptsächlich aufgrund der verzögerten Weitergabe der Zinserhöhungen an die Sparerinnen und Sparer. Während die Zinserhöhungen der Notenbank rasch und beinahe vollständig an die Kreditzinsen weitergegeben wurden, erfolgte die Anpassung der Einlagezinsen äußerst zögerlich und unvollständig. In der Folge wurden daraus historisch hohe Nettozinserträge erzielt. 

Dazu kommt, dass sich die Banken die günstige, längerfristige Anti-Krisen-Liquidität, die sie von der EZB erhalten haben, bei der EZB-Einlagenfazilität risikolos mit bis zu 4% haben verzinsen lassen, statt sie an die Unternehmen und Privatkund:innen weiterzugeben. Auch das trug zu den hohen Nettozinserträgen bei. Spiegelbildlich kam es bei den Notenbanken zu historischen Verlusten. Insbesondere bei der österreichischen OeNB. 

Die Teuerung wurde zudem genutzt, um die Spesen und Gebühren anzuheben (tlw. über der Inflation), um das Provisionsergebnis zu erhöhen. Fragwürdig, wenn man bedenkt, dass die Banken beständig bei den Filialstrukturen, den eigenen Beschäftigten und beim Kund:innenservice sparen. 

In Österreich

Wie von der Oesterreichischen Nationalbank bestätigt, erreichten die Nach-Steuer-Gewinne der Banken zuletzt historische Höchststände: Im Jahr 2023 lagen diese bei 12,6 Mrd Euro, nachdem bereits 2022 knapp 10 Mrd Euro verbucht wurden. Auch für 2024 werden außergewöhnlich hohe Erträge erwartet, da die Ergebnisse auch im 1. Halbjahr 2024 überdurchschnittlich hoch waren. Zum Vergleich: Im Durchschnitt 2015-21 lag der jährliche Gewinn bei 5,7 Mrd Euro.

Bild teilen


Bankenabgabe als Antwort

In der EU

Fast die Hälfte der EU-Länder hat als Reaktion auf diese Gewinne neue Steuern für Banken eingeführt. Die meisten Länder sprechen hierbei von Zufallsgewinnen, da Gewinne in dem historisch hohen Ausmaß keinesfalls mit höherer Serviceleistung an Kund:innen oder höherer Produktivität der Banken begründet werden können. 

Unterschiedliche Designs der Banksteuern:
Es gibt erhebliche Unterschiede in der Gestaltung der Steuern, insbesondere hinsichtlich der Bemessungsgrundlage (z.B. Gewinne, Zinserträge oder Bestandsgrößen), Höhe, Dauer und Last.

Bilanzsumme 
Belgien
, Niederlande und Slowenien:
Besteuern Bankverbindlichkeiten, ähnlich der österreichischen Stabilitätsabgabe.

Nettozinserträge
(Differenz aus Zinseinnahmen durch Kreditvergabe oder aus anderen Wertpapieren (auch Zentralbankzinserträge) und Aufwendungen für Einlagenzinsen der Kund:innen oder eigener Kreditaufnahme)

Italien:
40%-ige Steuer auf Nettozinserträge von 2023, die den Wert von 2021 um mehr als 10% überschreiten 

Litauen:
60%-ige Steuer auf Nettozinserträge von 2023 und 2024, die den Durchschnitt von 2018-2021 bzw 2019-2022 um mehr als 50% überschreiten.

Zusätzliche Gewinnbesteuerung 

Spanien:
Temporäre Sondersteuer von 4,8% auf die Nettozinserträge und -provisionen des Bankensektors 2023 und 2024 sowie zusätzlich KÖSt-Zuschlag für den Bankensektor von
fünf Prozentpunkten. Gleichzeitig Ausnahmen: Zuschlag nur auf inländische Aktivitäten (keine Tochterbanken im Ausland betroffen) und Ausnahmen für kleine Bankinstitute. Ende 2024 wurde die Sondersteuer um drei Jahre verlängert (2025-27), der Steuersatz beträgt nun 1% bis 7%, gestaffelt nach der Höhe der Zinseinnahmen. 

Tschechien:
60% Sondersteuer auf Gewinne der Jahre 2023-2025, soweit sie 120% des Durchschnitts von 2018-2021 übersteigen; es gelten Bagatellgrenzen. 

Slowakei:
30% KÖSt-Zuschlag für Banken ab 2024 (zusätzlich zur bestehenden KÖSt), der jährlich um 5 Prozentpunkte bis 2027 auf einen 15%-igen Zuschlag reduziert wird. 

In Österreich

Österreichs Stabilitätsabgabe für Banken: Derzeit beträgt das Aufkommen aus der 2011 eingeführten Bankenabgabe lediglich 152 Mio Euro (2023). Zwischen 2011 und 2016 betrug das Aufkommen noch zwischen 500 und 600 Mio. Euro. Durch eine Reduktion der Abgabensätze sowie Änderungen der Bemessungsgrundlage kam es zu einem geringeren Aufkommen. Kumuliert macht das Aufkommen bisher 5,2 Mrd. Euro aus.

Bild teilen


Die Rekordgewinne der Banken haben dazu geführt, dass sich die Eigenkapitalsituation der Banken verbessert hat. Zudem nahmen die Ausschüttungen deutlich zu. Der AK-Dividendenreport zeigt anhand der öffentlich verfügbaren Daten, dass die Ausschüttungen der börsegelisteten Unternehmen deutlich zugenommen haben. Für die fünf Banken an der Börse (Erste Group, Raiffeisen International, BAWAG, Bank Austria und Oberbank) bedeutet das summiert 1 Mrd Euro Gewinnausschüttung 2021, 1,7 Mrd Euro 2022 und 2,8 Mrd Euro 2023.

Was sollte jetzt in Österreich geschehen? 

Grundsätzlich sind verschiedene Varianten denkbar. Die einfachste Lösung wäre ein 2-Stufen-Modell auf Basis der bestehenden Stabilitätsabgabe (samt bestehender Bemessungsgrundlage)

  • Stufe 1: Anhebung der bestehenden Steuersätze auf 0,05% bis 20 Mrd Euro bzw 0,1% darüber. Das brächte ein Steueraufkommen von ca 500 Mio Euro und wäre im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen umsetzbar.
     
  • Stufe 2: Befristeter Sonderbeitrag in der Höhe von 100% des Aufkommens aus Stufe 1 über 5 Jahre. Um die Maßnahme rechtlich abzusichern, sollte der Sonderbeitrag als Verfassungsbestimmung ausgestaltet werden. Dazu sollten die Regierungsverhandler:innen bei den anderen Parlamentsparteien eine mögliche Unterstützung sondieren. 
Mit diesem Modell könnte über den Finanzrahmen (2025-29) ein Aufkommen von 1 Mrd. Euro jährlich erzielt werden.
 

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -