
Shein und Temu: Wie chinesische Billighändler die Wirtschaft gefährden
Seit mehreren Jahren drängen insbesondere chinesische Billigplattformen, wie beispielsweise Temu und Shein, aggressiv auf den europäischen Markt. Die Qualität der Produkte ist oft zweifelhaft bis gesundheitsschädlich. Immer wieder wird auch dahingehend Kritik geäußert, dass chinesischen Händler wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken ausüben. Ziel aller politischen Bestrebungen muss es sein, faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen.
Billigstware auf asiatischen Plattformen
Laut österreichischem Handelsverband kommen mittlerweile allein in Österreich täglich 30.000 Pakete von asiatischen Online-Plattformen an. In Europa erwarten Fachleute heuer mehr als fünf Milliarden Pakete. Dabei locken die Plattformen Kunden:innen mit Kampfpreisen (Kleid für € 5 oder Smartwatch um € 11) und subtilen Aufforderungen zum Kauf (erster Artikel und Versand gratis, Gewinnspiele, Engpassvortäuschung etc.).
Die Qualität der Produkte ist oft zweifelhaft bis gesundheitsschädlich. Immer wieder wird auch dahingehend Kritik geäußert, dass chinesischen Händler wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken ausüben und etwa bei ihren Versendungen Zoll- und Produktkontrollen umgehen. Billigplattformen aus Drittstaaten haben auf dem europäischen Markt einen besonderen Wettbewerbsvorteil, da Importe unter 150 Euro in der EU zollfrei sind. Diese Ausnahme besteht bis 2028.
Die aggressiven und teils gesetzwidrigen Verkaufsmethoden der chinesischen Billigplattformen sind nicht im Interesse der Beschäftigten im österreichischen Handel. Die Wettbewerbsverzerrungen schädigen insbesondere den stationären Handel und gefährden die Arbeitsplätze von tausenden Arbeitnehmer:innen.
Wettbewerbsbehörden werden aktiv
Sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene werden die wettbewerbsverzerrenden Praktiken der chinesischen Plattformen thematisiert. So hat in Österreich der Handelsverband eine umfassende Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht und zahlreiche wettbewerbswidrige Praktiken aufgezeigt.
Jüngst hat auch die BEUC (Europäischer Verbraucherverband) bei der EU-Kommission Beschwerden eingebracht und eine Reihe von Verstößen gegen konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen aufgezeigt hat. Darüber hinaus hat die AK eine Beschwerde an die KommAustria gerichtet. Sechzehn weitere Verbraucherschutzorganisationen haben ebenfalls Beschwerden bei ihren nationalen Behörden eingebracht
Jetzt sind die Wettbewerbsbehörden am Zug. Es ist positiv, dass die EU-Kommission Temu und Shein im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes in die Kategorie der sehr großen Onlineplattformen (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft hat, womit nunmehr strengere Regeln gelten. Die EU-Kommission hat mittlerweile formelle Auskunftsverlangen an die Betreiber gestellt.
Es ist notwendig, dass auch gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten bestehende Rechtsvorschriften konsequent durchgesetzt werden. Diese betreffen u.a. die geltenden Standards bei Produktsicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz als auch beim Zoll- und Steuerrecht.
Was ist zu tun?
- Die Ausnahme für die Zollfreigrenze soll bereits vor 2028 fallen. Dies soll zeitgerecht und unbürokratisch erfolgen. Dies ist ein wichtiger Baustein für mehr Fairness im Wettbewerb.
- Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass entsprechenden Ressourcen vorhanden sind, um eine verschärfte Kontrolle von Sendungen aus Drittstaaten zu ermöglichen. Die EU-Kommission schlägt Bearbeitungsgebühren für Online-Shops wie Temu und Shein vor, um die Kosten für Zollbehörden auszugleichen.
- Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Befugnisse für eine konsequente Durchsetzung insbesondere des Gesetzes für Digitale Dienste zu sorgen. Erfreulich ist, dass gegen den Online-Marktplatz Shein von der EU-Kommission eine Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen den europäischen Verbraucherschutz eröffnet wurde.
- Auf nationaler Ebene ist eine Task-Force „Faires E-Commerce“ unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure (insbesondere Sozialpartner, Marktüberwachungs-, Zoll- und Datenschutzbehörde sowie die Bundeswettbewerbsbehörde) einzurichten. Die Task-Force hat bestehende Problembereiche zu analysieren und Maßnahmen bzw. Anpassungen bestehender Vorschriften zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingen auszuarbeiten.
- Aufgrund der EU-weiten Bedeutung der Plattformen ist neben einer nationalen Task-Force auch ein europäisches Netzwerk „E-Commerce“ einzurichten, in dessen Rahmen sich die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission austauschen und koordinieren.
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