Mann mit Geldscheinen und Zigarre
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Missbrauch der Marktmacht

Durch die zunehmende Unternehmenskonzentration gewinnen Verfahren wegen eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung an Bedeutung. Verfahren können sowohl von der EU-Kommission als auch von den nationalen Wettbewerbsbehörden – in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)  – geführt werden.

Die AK hat im Rahmen einer EU-Konsultation zum Marktmachtmissbrauch ihre wettbewerblichen Anliegen der EU-Kommission übermittelt. Dazu zählt, dass auch missbräuchliches Verhalten, welches sich direkt gegen die Verbraucher:innen richtet – wie z.B. das Fordern von unangemessenen Preisen – in den Fokus des Wettbewerbsvollzugs rücken soll. Im Rahmen der Prioritätensetzung sollte sich die EU-Kommission auch verstärkt ungerechtfertigten Preisdifferenzen im Binnenmarkt – Stichwort: Österreichaufschlag – widmen.

Das AK Positionspapier zum Marktmachtmissbrauch können Sie hier downloaden.

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