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Österreich zählt im Euroraum zu den Ländern mit den höchsten Teuerungsraten der letzten Jahre. Viele Konsument:innen haben die Erfahrung gemacht: Identische Lebensmittel oder Drogerieprodukte kosten in Österreich deutlich mehr als in Deutschland. Dieser Preisunterschied, der sogenannte „Österreich-Aufschlag“, ist für Verbraucher:innen unfair und widerspricht dem Grundgedanken des EU-Binnenmarkts.
Der Österreich-Aufschlag bezeichnet die Praxis, identische Markenprodukte in Österreich deutlich teurer anzubieten als in benachbarten Mitgliedstaaten, besonders Deutschland.
Diese Preisunterschiede lassen sich nicht durch höhere Qualität oder unterschiedliche Steuersätze erklären. Verantwortlich sind vor allem territoriale Lieferbeschränkungen durch internationale Markenhersteller. Einzelhändler dürfen dadurch Produkte oft nicht aus dem Mitgliedstaat beziehen, der die günstigsten Marktbedingungen bietet.
Die AK Preiserhebungen der Jahre 2021 bis 2025 zeigen den anhaltenden Preistrend:
Diese Unterschiede sind besonders brisant, da viele österreichische Einzelhandelsunternehmen im Lebensmittel- und Drogeriesektor deutschen Muttergesellschaften gehören. Gleichzeitig ist das BIP pro Kopf in beiden Ländern vergleichbar, was einen höheren Preis in Österreich nicht wirtschaftlich rechtfertigt.
Die Problematik des Österreich-Aufschlags wurde bereits 2019 im Europäischen Semester im Länderbericht Österreich erwähnt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bestätigte die Existenz des Aufschlags 2023 in ihrer Studie „Lebensmittel“. Auch die EU-Kommission wies 2020 darauf hin, dass territoriale Lieferbeschränkungen EU-weit jährlich über 14 Milliarden Euro kosten – betroffen sind neben Österreich unter anderem Belgien, die Niederlande und Griechenland.
Im Juni 2024 suchten die BAK, die BWB und das Bundesgremium des Lebensmittelhandels das direkte Gespräch mit der EU-Kommission. Dabei wurden die unfairen Wettbewerbsbedingungen und ihre negativen Auswirkungen auf Konsument:innen und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs aufgezeigt.
Zuletzt hat die AK im Februar 2026 erneut eine Eingabe an die EU-Kommission gemacht, um auf europäischer Ebene gegen diese Praxis vorzugehen.
Die AK fordert, dass auf nationaler und europäischer Ebene sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um den Österreich-Aufschlag zu beenden. Erfreulicherweise hat die Europäische Kommission auf Aufforderung der österreichischen Bundesregierung und anderer Mitgliedstaaten eine Initiative gestartet, um die Problematik zu lösen. Ziel ist es, faire Preise und gleiche Wettbewerbsbedingungen für österreichische Konsument:innen sicherzustellen.
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