Was braucht es für mehr Energiekrisensicherheit?
Wie können österreichische Konsument:innen vor den Auswirkungen der Energiekrise geschützt werden? Wie wird das System insgesamt sicherer?
Als Folge des schrecklichen Krieges in der Ukraine ist eine Neuausrichtung der österreichischen Gasbeschaffung und die Abkehr von russischem Gas unausweichlich.
Aufgrund der Tatsache, dass die Gasspeicher in Österreich zu 85 % gefüllt sind (Stand 12.12.2024), ist die Versorgungssicherheit nach heutigem Stand für den Winter 2024/2025 nicht gefährdet. Zum Vergleich waren zu Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 die Gasspeicher zu 30 % gefüllt.
Insgesamt sind in Österreich derzeit 86 TWh an Gas gespeichert (Stand 12.12.2024). Davon ist knapp die Hälfte für Kundinnen und Kunden außerhalb Österreichs (Ungarn, Slowakei und Slowenien) bestimmt. Ein Viertel der Speichermenge ist für Österreichs Kundinnen und Kunden reserviert, beim letzten Viertel handelt es sich um Österreichs strategische Gasreserven. Österreichs Jahresverbrauch beträgt 2024 in etwa 75 TWh.
Mit der Ankündigung des Gaslieferstopps von Gazprom an die OMV im November 2024 gab es an der Gasbörse nur einen leichten Preissprung aufgrund der Liefereinschränkungen. Im Dezember 2024 liegt das Preisniveau bei knapp 50 Euro pro MWh, in den Monaten davor lag der Preis bei ca. 40 bis 45 Euro pro MWh. Diese Steigerung steht allerdings in keinem Verhältnis zur Zunahme auf phasenweise über 200 Euro pro MWh, die wir im Zuge des Ausbruchs des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erlebt haben. Vor der Corona- und Energiekrise ab 2020 lag das Preisniveau allerdings bei 20 bis 30 Euro pro MWh. Vom Vorkrisenniveau bei den Gaspreisen sind wir also bis auf Weiteres weit entfernt.
Aufgrund von unzureichenden Gaslieferungen durch Gazprom im Jahr 2022 sprach am 13. November 2024 ein Schiedsgericht der OMV 230 Mio. Euro Schadenersatz zu. Die OMV kündigte daraufhin an, die laufenden Zahlungen für Gas an Gazprom einzustellen, um ihren Anspruch über diesen Weg durchzusetzen. Als Reaktion darauf gab die Gazprom ihrerseits bekannt, die Gaslieferungen an die OMV einzustellen. Schließlich kündigte die OMV am 11. Dezember 2024 den Liefervertrag mit Gasprom. Hinzu kommt, dass der Gastransitvertrag zwischen der Ukraine und Russland mit Ende 2024 ausläuft und eine Verlängerung nicht in Sicht ist. Das Ende der Abhängigkeit Österreichs von russischem Gas wird also Realität.
Für die Versorgungssicherheit ist wichtig, dass der Gastransport auch über drei Leitungen aus Deutschland (Oberkappel, Überackern) und Italien (Arnoldstein) erfolgt. Dementsprechend ist auch die Versorgung mit Gas aus Norwegen bzw. mit Flüssiggas (LNG, liquefied natural gas) möglich. Erleichternd kommt auch hinzu, dass der Gasverbrauch zurückgeht: Bis Mitte November 2024 lag der Gasverbrauch in Österreich um 21 % unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2022.
Auch wenn die aktuelle Entwicklung keine maßgeblichen Gaspreissteigerungen verursacht hat, so zeigt sich, wie verletzlich Österreichs Energieversorgung weiterhin ist. Da Versorgungs- und Energiepreiskrisen auch in Zukunft nicht auszuschließen sind, braucht es rechtliche Bestimmungen für den Fall neuer Energiekrisen: Die AK fordert eine gesetzliche Regelung für eine Energiekostenbremse (nach Vorbild der Strompreisbremse) für Strom, Gas und Fernwärme für einen Grundbedarf an Energie für den Fall, dass Energiepreise eine bestimmte Höhe überschreiten.
Zum Schutz energiearmer Haushalte braucht es darüber hinaus begünstigte Energiepreise für einen Grundbedarf an Strom, Gas und Fernwärme unabhängig von der Höhe der Energiepreise. Das Gewähren vergünstigter Tarife ist EU-rechtlich ausdrücklich vorgesehen und sollte in Österreich schnellstmöglich in nationales Recht umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist es auch wichtig, die Abkehr von Gas zügig fortzusetzen. Hierzu braucht es die rasche und detaillierte Erstellung von Energieraumplänen, in denen Alternativen zur Gasversorgung aufgezeigt werden. Hierzu ist auf die EU-Energieeffizienzrichtlinie zu verweisen, die Energieraumplanung bis Oktober 2025 vorschreibt.
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