Arbeiter verlegen Fernwärme Rohre
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Faire Regeln für Wärme und Kühlung!

Für die Wärmewende sollen alle Haushalte Schritt für Schritt auf nachhaltige Heiz- und Kühlsysteme umsteigen. Doch im Gegensatz zu Strom und Gas sind die Rechte der Kund:innen hier bisher schwach – und ein Anbieterwechsel ist meist gar nicht möglich. Klare gesetzliche Vorgaben fehlen, was in der Praxis zu großen Unsicherheiten führt. Die AK fordert daher endlich einheitliche Regeln zu Transparenz und Abrechnung, stärkere Rechte für Endkund:innen und eine unabhängige Behörde, die den Wärmemarkt und die Preise überwacht.

Mehr Power für Verbraucher:innen

In Österreich versorgen rund 3.500 Unternehmen über eine Million Haushalte mit Wärme oder Kühlung. Das erfolgt entweder über klassische Fernwärme bzw. -kälte, die über Leitungen ins Gebäude kommt, oder durch Wärme­erzeugung direkt im oder nahe beim Haus – oft auch in Mischformen. Fernkälte für Haushalte ist derzeit allerdings noch die seltene Ausnahme. 

Viele Gebäudeeigentümer:innen und Vermieter:innen lagern Finanzierung und Betrieb der Wärmeversorgung an sogenannte Contractoren aus. Doch egal, welches Modell zum Einsatz kommt – die Rechte der Kund:innen sind überall schwach. Deshalb fordert die AK stärkere Rechte für Wärmekund:innen und untermauert dies mit zwei neuen Studien:

Studie 1:  Zukunft der Wärmewirtschaft – Empfehlungen für eine Reform der Rahmenbedingungen 
Die Studie der Österreichischen Energieagentur (AEA) zeigt, welche Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Wärmekund:innen verbessern könnten, und bewertet mögliche Regulierungsmodelle zur Preiskontrolle hinsichtlich Effizienz, Umsetzbarkeit und langfristiger Wirkung. Mehr

Studie 2: Zukunft der Wärmewirtschaft – Ausgewählte rechtliche Maßnahmen
Prof. Claudia Fuchs (WU Wien) untersucht in ihrer Studie die verfassungsrechtlichen Grundlagen für zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Endkund:innen in der Fernwärmeversorgung. Mehr

Ein Wärme- und Kältegesetz mit klaren Zielen

Die Studien kommen zu einem zentralen Schluss: Österreich braucht ein umfassendes Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz. Dieses Bundesgesetz sollte vor allem folgende Ziele verfolgen:

1. Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit

Standardisierte Tarifmodelle und eine erweiterte Preisvergleichsplattform sollen Konsument:innen bessere, fundierte Entscheidungen ermöglichen. Außerdem müssen verständliche Informationen zu den Heiz- und Kühlkosten eines Gebäudes bereits vor Miet- oder Kaufvertragsabschluss vorliegen – damit Preise vergleichbar sind, bevor man sich für eine Wohnung oder ein Haus entscheidet. 

2. Einheitliche Rechnungslegung

Einheitliche Standards sorgen für transparente, verständliche und vergleichbare Abrechnungen. Jede Rechnung sollte klar ausweisen:

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängige Kosten)
  • Grundpreis (fixe Kosten) 
  • Messpreis (Kosten für Mess- und Eichdienste) 
  • Anschlusskosten (einmalige Kosten) 
  • Erstinbetriebnahme, Abschaltung und Wiederinbetriebnahme 

3. Preisaufsicht

Vorgaben zur Preisbildung sollen gewährleisten, dass die Kosten für Fernwärmeerzeugung und -betrieb fair an die Kund:innen weitergegeben werden. Die Preisfestsetzung betrifft nur die Lieferung bis zur Hausübergabestation; die Verteilung innerhalb des Gebäudes erfordert begleitende Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen, etwa Wohn- und Immobilienrecht oder auf Landesebene Bau- und Raumordnungsrecht. 

4. Unabhängige Kompetenzbehörde für Wärme/Kühlung

Eine solche Behörde soll den Wärme- und Kühlungsmarkt überwachen und folgende zentrale Aufgaben erfüllen:

  • Schlichtung und Anlaufstelle bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kund:innen
  • Preis-Monitoring inklusive Berichterstattung zur kontinuierlichen Kontrolle von Wärme- und Kältepreisen
  • Entwicklung eines Preisaufsichtsmodells, das große Anbieter reguliert und kleinere leitungsgebundene Versorger beaufsichtigt
  • Zusätzliche Zuständigkeiten, um den Anforderungen eines sich wandelnden Fern- und Nahwärmemarktes, etwa im Zuge der Dekarbonisierung, gerecht zu werden 

5. Einheitliche Kodifizierung aller Regelungen

Statt einer zersplitterten Rechtslage sollen alle wärmebezogenen Vorschriften – etwa aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) oder dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) – in einem neuen Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz zusammengefasst werden. Details dazu finden Sie im AK Infosheet.

Die Arbeiterkammer setzt sich bereits seit dem Jahr 2016 mit dem Thema Fern- und Nahwärme auseinander und hat damals einige Grundlagenstudien zur erstmaligen Durchleuchtung des Marktes in Auftrag gegeben. Damals standen einerseits rechtspolitische Handlungsbedarfe im Fokus, gleichzeitig aber auch die Preis- und Vertragsstrukturen, ebenso wurden Einzelverträge unter die Lupe genommen und andererseits wurde der Frage „Wie innovativ ist der Wärmemarkt?“ nachgegangen.

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