Frankfurter Tabelle

In der so genannten „Frankfurter Liste“ finden sich die häufigsten Reise­mängel und die dazugehörenden Preisminderungssätze in Prozent aus­geh­end vom Gesamtreisepreis.

Die Liste ist von Richtern in Reisesachen am Landesgericht Frankfurt erstellt worden. Sie wird auch von österreichischen Gerichten immer wieder her­an­ge­zogen, wenn es gilt, Preisminderungsansprüche bei Reisemängeln zu be­wert­en. Die Liste ist allerdings nur eine grobe Orientierungshilfe und nicht ver­bind­lich.

Einige Beispiele:

  • Lärm in der Nacht: 10-40 %
  • Dreibett- statt Doppelzimmer: 20-25 %
  • fehlender Balkon (trotz Zusage): 5-10 %
  • verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30 %
  • nicht genügend warme Speisen: 10 %
  • verschmutzter Pool: 10-20 %

Sollten gleich mehrere Mängel auftreten, können die betreffenden Pro­zent­sätze innerhalb gewisser Grenzen addiert werden.