Selbsterhalter-Stipendium
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium)!
Wer Anspruch hat
Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 11.000/Jahr erzielt haben. Für Anträge bis 31. August 2024 ist aufgrund von Übergangsbestimmungen noch ein Einkommen in Höhe von mindestens € 8.580,- jährlich ausreichend. Ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherung und Werbekosten- und Sonderausgaben(pauschale).
Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Höhe des Stipendiums
Die maximale Höhe der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt monatlich € 943,–. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie € 977.- monatlich. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).