Tipps für Kreditgespräch und Ver­trags­ab­schluss

Bei den Kreditverhandlungen schwirrt Ihnen der Kopf? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie vor einem Abschluss unsere Tipps durch!

Was kann ich mir monatlich leisten

Zuerst sollte man sich überlegen, welche Kreditrate man sich monatlich leisten kann. Dabei sollte man nicht zu knapp kalkulieren, um etwa für un­vor­her­ge­seh­ene Ausgaben noch Geld übrig zu haben. Auch mögliche Ein­kommens­ver­luste sollte man berücksichtigen. Zu beachten ist bei variabler Verzinsung, dass bei steigenden Zinsen auch die monatliche Kreditraten-Belastung höher wird. Auch dafür sollte ein ausreichender finanzieller Polster vorhanden sein.

Mehrere Angebote einholen

Holen Sie mehrere Angebote ein, um einen Vergleich zu haben. Wichtig ist dabei, dass Sie den Effektivzinssatz und den zu zahlenden Ge­samt­be­trag (früher "Gesamtbelastung") vergleichen. Der effektive Jahreszinssatz be­rück­sicht­igt auch die Gebühren und Spesen der Bank. Achtung: Bei manchen In­sti­tut­en kommen zum Nominalzinssatz Gebühren dazu, die pro Monat berechnet werden. Nehmen Sie nicht gleich das erstbeste Kreditanbot an. Lesen Sie den Vertrag genau durch - auch das Kleingedruckte.

Einmalige Kosten vergleichen

Vergleichen Sie auch die anfallenden einmaligen Kosten (Bearbeitungsgebühr, Erhebungsspesen) - diese können den Kredit sehr verteuern.

Zinssatz & Marge verhandeln

Verhandeln Sie beim Kredit unbedingt die Höhe des Zinssatzes und sprechen Sie insbesondere über die Höhe des Aufschlages (Marge), an dem die Bank verdient und der auf die Refinanzierungskosten (Beispiele dafür sind z.B. EURIBOR, Sekundärmarktrendite oder Euro-Zinsswap) der Bank aufgeschlagen wird. Die Refinanzierungskosten sind jene Kosten, die die Bank aufwendet, um sich benötigtes Geld „einzukaufen“.

Kreditwürdigkeit betonen

Je besser Ihre Kreditwürdigkeit (Bonität), desto günstiger sollten Zinssatz und Bearbeitungsgebühren sein.

Niedrigzinsphasen nützen

Niedrigzinsphasen können für Fixzinssatzvereinbarungen genutzt werden. Achtung: Je länger die Fixzinsphase, desto höher der Unterschied zur variablen Verzinsung. Fixzinssätze sind oft nur im Hypothekarkreditbereich im Angebot; Laufzeiten 1 - 10 Jahre.

Was ist bei Fixzinsangeboten zu beachten? 

Eine Fixzinsvereinbarung können Sie entweder für die gesamte Laufzeit des Kredites treffen oder nur für einen bestimmen Zeitraum. Ist die Fixzinsperiode kürzer als die Kreditlaufzeit, sollten Sie schon beim Vertragsabschluss die Zinsanpassungsklausel und den Bankaufschlag (= Marge) für danach ver­ein­baren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, bei Fixzinsvereinbarungen folg­ende Punkte zu beachten: 

  • Banken verzinsen Kredite mit Fixzins meist höher als variabel verzinste Kredite:

  • Je länger die Fixzinsperiode dauert, desto mehr verlangen Banken für die Zinsgarantie.

  • Bedenken Sie bei Abschluss einer Fixzinsvereinbarung, dass eine vorzeitige Rückzahlung während der Festzins-Periode mit Spesen (Vor­fällig­keits­ent­schädig­ung) verbunden sein könnte.

Geforderte Sicherheiten vergleichen

Vergleichen Sie die geforderten Sicherheiten. Der Abschluss einer Ver­sich­er­ung (Kreditrestschuldversicherung, Ablebensversicherung) ist üblich, jedoch gibt es auch hier große Prämienunterschiede. Vergleichen Sie daher auch An­gebote anderer Versicherungsinstitute. Möglicherweise kann der Bank ein be­stehender Versicherungsvertrag angeboten werden. Wichtig: Ist der Abschluss eines derartigen Versicherungsschutzes für die Gewährung des Kredites Vor­aussetzung, so ist die Berücksichtigung der Prämie(n) im Effektivzinssatz zwing­end erforderlich.

Achtung

Manche Banken bieten ihren KundInnen sehr umfassende Ver­sich­er­ungs­pakete an – inklusive Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krank­heit und Leistung im Ablebensfall. Beschwerden in der AK Beratung zeigen, dass diese oft sehr teuren Pakete nicht ausreichend erklärt wurden oder sogar einfach „mitverkauft“ wurden.

Bestehen Sie auf Standardinformation & Tilg­ungs­plan

Banken haben umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten, die im Formular „Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz“ enthalten sind. Bestehen Sie auf die Ausfolgung dieses Formulars sowie auf einen Tilgungsplan.

Was ist bei Sondertilgungen oder Zahl­ungs­ver­zug?

Lassen Sie sich auch die Bedingungen für Sondertilgungen, vorzeitige Rück­zahl­ungen, Vertragsänderungen sowie die Folgen eines Verzugs der Raten­zahlungen erklären.

Rücktrittsrecht

Innerhalb von 14 Tagen kann von einem bereits abgeschlossenen Kre­dit­ver­trag zurückgetreten werden. Dies gilt allerdings nicht für Hypothekarkredite.

Aufpassen bei Kreditvermittlern

Der Personalkreditvermittler darf für die Vermittlung maximal fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) verrechnen. Sonstige Nebenspesen für Kopien oder Bearbeitungsgebühren darf der Makler nicht verlangen.

Tipp

Unser Bankenrechner errechnet exemplarisch Konditionen für Konsumkredite.