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1.7.2024

AK/ÖGB: 25 Vorschläge, wie der Steuerausgleich einfacher wird 

Die Arbeitnehmer:innenveranlagung ist komplex. Für viele Steuerpflichtige ist
daher die selbständige Durchführung des Steuerausgleichs nicht machbar. Häufig entgehen den Arbeitnehmer:innen hohe Summen an Steuergutschriften. Eine drastische Vereinfachung ist nötig.  Deshalb haben unsere Expert:innen 25 Vorschläge erarbeitet, wie der Steuerausgleich einfacher wird. 

Unsere 25 Vorschläge finden Sie hier

Drittes Drittel der kalten Progression für arbeitende Menschen!

Um gegen die kalte Progression vorzugehen, werden seit 2023 die Steuertarife in Österreich jährlich an die Inflation angepasst. Dies geschieht zum größten Teil, nämlich zu zwei Dritteln, automatisch durch die Inflationsrate des Vorjahres. Das restliche eine Drittel des inflationsbedingten Anpassungsvolumens soll jedoch gezielt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugutekommen. Schätzungen zufolge handelt es sich dabei um etwa 600 Millionen Euro. Die genaue Summe liegt erst nach der Präsentation des Progressionsberichts im Juli vor. Wie dieses Geld verteilt wird, ist noch unklar. ÖGB und AK haben bereits konkrete Vorschläge dazu: 

Etwa eine Erhöhung des Kilometergeldes für berufliche Fahrten mit dem Privat-PKW, das seit über 15 Jahren nicht angepasst wurde. Angesichts stark gestiegener Spritpreise bedeutet dies für viele eine zusätzliche Belastung. „In dieser Zeit sind die Preise für Sprit und Instandhaltung der Autos enorm angestiegen. Das belastet viele Arbeitnehmer:innen, die beruflich ihren privaten PKW nutzen müssen, z.B. Pflegekräfte, die ihre Klient:innen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichen. Eine Valorisierung ist daher auch hier längst überfällig“, betont ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Außerdem sollte das Pendlerpauschale in Richtung eines einkommensunabhängigen Modells geändert werden.

Wie man den Steuerausgleich erleichtert

AK Präsidentin Renate Anderl erklärt: „Für uns ist klar, dass das dritte Drittel der kalten Progression nicht einfach vom Finanzminister einkassiert werden kann. Stattdessen muss es den arbeitenden Menschen zugutekommen, die schließlich den Löwenanteil des Steueraufkommens leisten.“ Damit das Geld aber auch bei den Leuten ankommt, braucht es außerdem Vereinfachungen beim Steuerausgleich. AK Anderl „Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass immer mehr bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung scheitern.  

Viele blicken nicht mehr durch  

Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus, Kindermehrbetrag, Mehrkindzuschlag – viele blicken da nicht mehr durch und verlieren so viel Geld. Deshalb haben unsere Expert:innen 25 Vorschläge erarbeitet, wie der Steuerausgleich einfacher wird.“ Die AK verweist in diesem Zusammenhang auf die gute Kooperation mit dem BMF, betont jedoch, dass die Probleme in diesem Bereich stark zunehmen und daher weitere Anstrengungen nötig sind.

Automatische Übernahme von Daten

Die Vereinfachungen sollen im Wesentlichen durch die automatische Übernahme von Daten in die Steuererklärung erfolgen, beispielsweise beim Pflegegeld oder selbst bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen. Weiters sollte FinanzOnline Vorschläge zur optimalen Aufteilung bei Familien bieten, damit nicht beispielweise Teile des Familienbonus ungenützt bleiben.

Absetz- und Freibeträge an die Inflation anpassen

Letztlich sind auch Vorschläge zur Verwendung des Dritten Drittels geeignet, dass der Steuerausgleich einfacher wird. So müsste man etliche Absetz- und Freibeträge an die Inflation anpassen. Ein Beispiel ist das Werbungskostenpauschale, das seit 1988 bei 132 Euro stagniert. Laut ÖGB und AK sollte es auf 300 Euro angehoben werden – das wäre auch einfache für Arbeitnehmer:innen und das für das Finanzamt. Weitere Vorschläge zur Verwendung des Dritten Drittels betreffen den Veranlagungsfreibetrag (sollte von aktuell 730 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden), sowie die Valorisierung von Tag- und Nächtigungsgeldern.

Handlungsbedarf bei den außergewöhnlichen Belastungen

Handlungsbedarf sehen AK und ÖGB auch bei den außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. hohe Arzt- oder Kurkosten. Diese Kosten können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein  sehr hoher Selbstbehalt gezahlt wird. Damit fallen die meisten Betroffenen um diesen Steuervorteil um. Im Zuge der Verteilung des dritten Drittels soll daher der Selbstbehalt um die Hälfte reduziert werden. 

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