Techniker wegen zu ehrlicher Kundenberatung entlassen

Fast 16 Jahre arbeitete ein Kunden­dienst­techniker bei einem Vertrieb für Lager­technik. Im März 2017 stellte der Techniker einem Kunden einen ehrlichen Ko­sten­vor­an­schlag über 4.000 Euro für die Reparatur eines Staplers. „Es wäre viel zu machen gewesen. Das Getriebe war kaputt, der Stapler hat Öl verloren, der ganze Boden war voll davon“, zählt der Techniker auf. Der Kunde entschied sich gegen eine Reparatur.

Fristlose nach 16 Jahren

Der Techniker wurde eine Woche später mit der Begründung entlassen, er habe den Ko­sten­vor­an­schlag zu hoch an­gesetzt. In Wirk­lich­keit würde eine Reparatur nur 300 Euro kosten. Der Arbeit­nehmer fiel aus allen Wolken: „Die Preise für die Ersatz­teile be­stimme ja nicht ich!“ 

Der Arbeit­nehmer, der zuvor keinen Tag im Leben ar­beits­los war, bekam nach 16 Jahren von einem Tag auf den anderen die Frist­lose. Er war am Boden zer­stört. Doch dann ent­deckte er nach zwei Monaten zu­fällig ein Inserat auf „willhaben“: Der kaputte Stapler wurde um 700 Euro zum Ver­kauf an­geboten, angeheftet war ein Ko­sten­vor­an­schlag seines ehemaligen Arbeit­gebers für die Re­para­tur: das Getriebe und weitere Teile waren kaputt – genau wie es der ent­lassene Techniker gesagt hatte. 

AK klagte erfolg­reich 

Dank des AK Rechts­schutzes konnte der Arbeit­nehmer die Abfertigung vor Gericht erfolgreich einklagen: Zu­sam­men mit der Kün­digungs­ent­schädigung erhielt der Techniker ins­ge­samt rund 33.200 Euro netto. Der Arbeit­geber wollte sich wohl die Ab­fertigung sparen.

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