AK half Küchenhilfe mit Behinderung, die gekündigt wurde
Gerade die Arbeitgeber aus Hotellerie und Gastgewerbe klagen besonders lautstark darüber, kein Personal zu finden. Was sie dabei verschweigen, sind die Gründe dafür: „Diese Branche findet sich seit Jahren auf Platz 1 bei den persönlichen Beratungen in der AK Wien, weil es regelmäßig große Probleme mit Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen gibt“, erklären die AK Arbeitsrechtsexpert:innen. Das zeigt auch der Fall von Herrn N.
Küchenhilfskraft N. wurde gekündigt
Herr N. arbeitete als Küchenhilfskraft in einem Hotel in Wien Donaustadt. Da er aus einem EU-Staat extra zum Arbeiten nach Österreich gekommen war, wurde ihm vom Arbeitgeber ein Hotelzimmer als Unterkunft zur Verfügung gestellt. Obwohl niemand an seiner Arbeit etwas auszusetzen hatte, wurde Herr N. von einem Tag auf den anderen gekündigt und sofort dienstfrei gestellt.
AK Erfolg: Herr N. erhielt 2.700 Euro
Als ob das nicht schon schlimm genug gewesen wäre, wurde ihm auch noch mitgeteilt, dass er noch am selben Tag die Unterkunft räumen muss. Herr N. war damit plötzlich obdachlos. Glücklicherweise konnte er kurzfristig bei jemandem in seinem Freundeskreis unterkommen. Herr N. wandte sich verzweifelt an das AK Beratungszentrum Donaustadt. Dort stellten die Arbeitsrechtsexpert:innen fest, dass auch die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde. Durch die Intervention des Beratungszentrums Donaustadt bekam Herr N. 2.700 Euro nachgezahlt.
AK setzt sich für weitere Entschädigung ein
Darüber hinaus führt die AK gerade ein Verfahren, um eine weitere Entschädigung für Herrn N. zu erkämpfen, da er an einer Erkrankung leidet, die ihn zu einem sogenannten begünstigen Behinderten macht. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber einen besonderen Kündigungsschutz vor, der hier nicht eingehalten wurde.
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