Mitarbeiter in der Küche
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12-Stunden-Tag abgelehnt – Job weg

Seit fast 20 Jahren arbeitete Fatma B. als Hilfsköchin in einer Wiener Restaurantkette. Dann das: Ihr Chef verlangte von der 56-Jährigen, dass sie entweder ab 1. September täglich 12 Stunden arbeiten oder man sie kündigen müsse.

Chef setzte Fatma B. unter Druck

Fatma B. arbeitet seit 1999 Teilzeit als Hilfsköchin in einem Lokal in der Wiener Leopoldstadt. Am 31. August wurde Frau B. nach beinahe 20 Jahren zum Gespräch zum Chef gerufen. Er stellte ihr das 12-Stunden-Tags-Ultimatum, setzte sie unter Druck. Sie suchte den Kompromiss, bot an 40 Stunden in der Woche zu arbeiten, aber 12 Stunden täglich – das schaffe sie gesundheitlich nicht. Das Angebot reichte dem Arbeitgeber jedoch nicht. 

Der Chef legte ihr ein Schreiben vor, mit dem sie bestätigen sollte, dass das Arbeitsverhältnis mit 14. September „einvernehmlich“ beendet wird. Fatma B. wollte sich zuerst mit ihrer Schwiegertochter beraten. Doch der Chef ließ sie nicht aus dem Zimmer gehen, bis sie unterschrieb. Dann schickte er sie gleich nachhause.

Abfertigung eingefordert

Endlich konnte sie mit ihrer Vertrauten sprechen, ihrer Schwiegertochter. Diese marschierte mit ihr zur AK Arbeitsrechtsberatung und meldete sich bei der ÖGB Hotline zur Arbeitszeit. Obwohl die Beendigung unter Druckausübung wohl nicht wirksam zustande gekommen war, wollte die Arbeitnehmerin sie nicht anfechten. Sie wollte in einem solchen Arbeitsklima einfach nicht mehr weiterarbeiten.

Dem Arbeitgeber wurde schriftlich mitgeteilt, dass Fatma B. bis 14. September jedenfalls arbeitsbereit sei, sie aber vom Chef nachhause geschickt, und somit dienstfrei gestellt wurde. Die AK hat für die Arbeitnehmerin die Abfertigung von 6 Monatsentgelten eingefordert. 4 Monate hätten ihr noch auf ihr 20-jähriges Dienstjubiläum gefehlt, dann hätte die Abfertigung 9 Monatsentgelte betragen. 

Unmenschliche Arbeitszeiten

Der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida erzählte Fatma B., dass sie nicht die einzige in ihrem Betrieb sei, die zu einem 12-Stunden-Tag gezwungen werden sollte. Besonders KollegInnen über 50 Jahre seien gedrängt worden, 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Den Mut wie Frau B. hatten sie allerdings nicht: Um nicht den Job zu verlieren, haben sich die meisten mit den neuen unmenschlichen Arbeitszeiten abgefunden.

Der Fall von Fatma B. zeigt eines ganz deutlich: Das von der Regierung viel beschworene Recht auf ,Freiwilligkeit‘ bei der 11. und 12. Arbeitsstunde ist nichts als ein leeres Versprechen. In der Praxis der Arbeitswelt sitzt der Arbeitgeber am längeren Ast.


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