AK Erfolg: Vergleichslösung für 380 Alpine AnlegerInnen erreicht
Die AK hat nach intensiven Verhandlungen mit der BAWAG nach rund sechsjähriger Prozessdauer eine Entschädigung für Alpine AnlegerInnen erreicht. Für 380 KundInnen der BAWAG, die beim Kauf der Anleihen von der BAWAG beraten wurden, gibt es nun eine Vergleichslösung – abzüglich aller Kosten fließen rund 2,4 Millionen Euro an die KundInnen.
AnlegerInnen oft nicht über hohes Risiko aufgeklärt
Viele Banken haben in den Jahren 2010 bis 2012 Anleihen des Bauunternehmens Alpine verkauft. Dabei wurden AnlegerInnen oft nicht ausreichend über das mit den Anleihen verbundene hohe Risiko aufgeklärt. Aufgrund der Insolvenz der Alpine im Jahr 2013 waren die Anleihen von einem Tag auf den anderen nichts mehr wert. Die AK brachte im Jahr 2015 mit dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway Sammelklagen für rund 1.500 AnlegerInnen gegen mehrere Großbanken Österreichs ein. Nach sechs Jahren konnte nun ein Teil der Sammelklagen nach konstruktiven Vergleichsgesprächen mit der BAWAG mittels Vergleich beendet werden.
Bis bis zu 50 % des Verlustes erhalten AnlegerInnen ersetzt
Vom Vergleich profitieren 380 AnlegerInnen, die Alpine Anleihen von der BAWAG gekauft haben. In Summe fließt nach Abzug der Prozesskosten sowie der Quote für den Prozessfinanzierer ein Betrag von rund 2,4 Millionen Euro an die AnlegerInnen. Die Vergleichsbeträge sind nach Anleihetranche und Investitionshöhe gestaffelt; AnlegerInnen erhalten bis zu 50 Prozent ihres Verlustes ersetzt.
„Der Alpine Massenschaden beschäftigt uns seit acht Jahren. Wir freuen uns, dass die Arbeiterkammer und die BAWAG nach langen Verhandlungen gemeinsam eine Lösung für viele Anlegerinnen und Anleger finden konnten“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin des AK KonsumentInnenschutzes.
Seit dem Alpine Konkurs im Jahr 2013 hat die AK nunmehr insgesamt Entschädigungen in Höhe von rund 4,33 Millionen Euro für Alpine AnlegerInnen vor Gericht erstritten und durch außergerichtliche Verhandlungen mit verschiedenen Banken erreicht. Von ursprünglich 19 Sammelklagen sind noch sechs Klagen gegen mehrere Großbanken gerichtsanhängig, ein Ende der laufenden Prozesse ist nicht in Sicht. „In diesen Verfahren haben wir über fünf Jahre auf die Fertigstellung beziehungsweise Ergänzung eines Sachverständigengutachtens gewartet“, berichtet AK Jurist Martin Goger.
Lange Prozessdauer und sehr hohe Prozesskosten
„Die lange Prozessdauer und die sehr hohen Prozesskosten zeigen deutlich, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte kaum selbst vor Gericht durchsetzen können und auch die derzeitigen Regelungen zur Bewältigung von Massenschäden unzureichend sind“, so der Experte.
Daher begrüßt die AK die neue Verbandsklagenrichtlinie, die bis Anfang 2023 in österreichisches Recht umzusetzen ist. „Der Fokus bei der Umsetzung muss auf schlanke und schnellere Verfahrensabwicklungen, aber auch auf geringeren Kosten liegen. So hätte man mit einem Musterprozess, der die Verjährung für alle anderen betroffenen AnlegerInnen gehemmt hätte, das Verfahren schlanker und kostengünstiger führen können“, meint Zgubic.
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