Chef wollte Küchen­hilfe Urlaub abziehen

Als Tsen G. sich seinen Lohn für seine Arbeit als Küchenhilfe holen wollte, erlebte er eine böse Überraschung: statt der vereinbarten 1.600 Euro sollte er nur 1.200 Euro bekommen. Grund: Er habe ja Urlaub genommen. Wenn er damit nicht zufrieden sei, dann gebe es eben gar kein Geld. Die AK erreichte eine Nachzahlung von insgesamt 3.320 Euro für den Arbeitnehmer.

Insgesamt arbeitete Tsen G. ein halbes Jahr in dem Wirtshaus. Schon die Anmeldung war nicht korrekt: Er wurde mit 30 Wochen­stunden angemeldet, tatsächlich arbeitete er in der Regel 11 Stunden am Tag und bekam dafür 1.600 Euro bar auf die Hand. Als er sich darüber beschwerte wurde ihm gesagt, er könne jederzeit gehen.

Als Tsen G. schließlich auch noch der Urlaub vom Lohn abgezogen werden sollte, suchte er Hilfe bei der Arbeiterkammer Wien, die für ihn das ausständige Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen sowie Urlaubs­ersatzleistung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub einforderte. Um die Anschuldigungen zu entkräften legte der Arbeitgeber vor Gericht höchst dubiose Arbeitszeit­aufzeichnungen vor, wie der Gerichtsakt zeigt: „Darin wurde die Arbeitszeit des Klägers mit Tipp-Ex überdeckt und drüber das Wort „Urlaub“ eingetragen. Auffällig ist, dass diese Vorgangsweise nur beim Kläger gewählt wurde.“

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