Mann und Frau im Gespräch

Betriebsratsfonds

Wir über uns

Unser Auftrag ist die Kontrolle der Wiener Betriebsratsfonds sowie deren treuhändische Verwaltung. Wir beraten auch bei der Führung von BR-Fonds.

Basiswissen

Ihr Unternehmen meldet Insolvenz - Wieviel Geld bekommen Sie?

Der Betriebs­rats­fonds

Der Betriebsrats­fonds ist eine eigene Rechts­persön­lichkeit. Er ist Eigen­tümer aller finanziellen Mittel und Sach­werte des Betriebs­rates.

Laptop mit Datenschutzzeichen

Datenschutz und Betriebs­ratsfonds

Durch die Europäische Datenschutz­,-Grundverordnung kommen tiefgreifende Veränderungen auf Unternehmen und öffentliche Stellen zu.

Junge Menschen beim Lernen

Betriebs­rats­fonds-Kur­se

Kurse für Kassaverantwortliche von BR-Fonds veranstalten der VÖGB und die Fachgewerkschaften. Wir empfehlen fol­gen­de Kur­se.

handelnde personen in einer körperschaft

Betriebs­rats­vor­sit­zen­de

Der/die Betriebs­rats­vor­sit­zen­de ver­tritt den BR-Fonds beim Abschluss von Rechtsgeschäften, gerichtlichen und behördlichen Verfahren.

Kas­sa­ver­wal­te­rIn

Aufgaben: Aufzeichnungen über die Gebarung des BR-Fonds, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die sichere Verwahrung der Fondsmittel.

Rech­nungs­prü­fe­rIn

Rech­nungs­prü­fe­rIn­nen kon­trol­lie­ren die Ge­ba­rung des BR-Fonds. Dazu sind sie berechtigt jederzeit in die Unterlagen Einsicht zu nehmen.

wissen

Externe Überprüfung

Die externe Überprüfung des Betriebsratsfonds erfolgt durch MitarbeiterInnen der jeweils zuständigen Kammer für Arbeiter und Angestellte.

Einnahmen

Als Haupteinnahme des Betriebsratsfonds dient in den meisten Fällen die Betriebsratsumlage. Weitere Einnahmen könnten sich aus Zinsen ergeben.

Ausgaben

Die Geldmittel des Betriebsratsfonds dürfen zur Deckung der Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrates verwendet werden.

Kas­sa­buch

Die Auf­zeich­nun­gen müssen Auf­schluss über die Ver­mö­gens­ge­ba­rung des BR-Fonds geben. Als Serviceleistung haben wir ein Kassabuch entwickelt.

Be­schlüs­se

Ein Be­schluss ist für jede Ausgabe er­for­der­lich. Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten und in geeigneter Form zu archivieren.

Betriebs­rats­um­la­ge

Die Ein­führung einer BR-Um­la­ge bedarf eines Be­schlus­ses der Betriebs­ver­samm­lung. Den Antrag auf Abstimmung dazu stellt der Betriebsrat.

Fonds­ver­mö­gen

Die Verwaltung des Fondsvermögens obliegt der Betriebsratskörperschaft. In der konstituierenden Sitzung bestellt das Gremium die KassenverwalterIn.

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Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Betriebsratsfondsrevision
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Tel. +43 1 50165 12445
Fax. +43 1 50165 12696

- erreichbar mit der Linie D -