Förderrichtlinien
Wer wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es? Hier gibt es alle Informationen zu den Förderrichtlinien des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0.
Für die Förderung durch den Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 der AK Wien haben die in den Förderrichtlinien festgelegten Bestimmungen rund um Auszahlungen, Berichtswesen, Abrechnung sowie Kommunikation und Logoverwendung gegolten.
Die hier angeführten Informationen bieten einen Überblick und die wichtigsten Bestimmungen für die richtlinienkonforme Durchführung und Abrechnung geförderter Projekte.
Die Auszahlung der Förderung erfolgte in Teilzahlungen und grundsätzlich nach dem folgenden Schema:
Voraussetzung | Höhe | |
Anzahlung | Unterzeichnung Fördervertrag | max. 50 % der Fördersumme und max. 20.000 € |
Teilzahlungen | Zwischenbericht und Rechnungslegung über die bisher ausgezahlte Fördersumme* | die Teilzahlungen orientieren sich an den abgerechneten Kosten, bei einem Vorschuss darf dieser aber stets max. 50 % der Fördersumme und max. 20.000 € ausmachen |
Endzahlung | Endbericht und Endabrechnung | min. 20 % der Fördersumme |
*Voraussetzung für die jeweils nächste Teilzahlung ist die vollständige Berichtslegung über die Verwendung der bisher ausgezahlten Fördersumme. Belege über die abgerechneten Kosten (Rechnungen, Stundenaufzeichnungen usw.) müssen im Ausmaß von 90 % der bisher ausgezahlten Summe vorliegen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben zur Verwendung der AK Logos und der Hinweis auf die Förderung durch den AK Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 umgesetzt und belegt werden.
Für jede Auszahlung ist eine Rechnung unter Angabe der Projekt-ID und des Betrages an digifonds@akwien.at zu übermitteln. Die Rechnung über die Anzahlung kann nach Unterzeichnung des Fördervertrages mit dem Betreff "Anzahlung" gestellt werden. Die Rechnungen über Teil- und Endzahlungen sind nach Freigabe der zugehörigen Berichte zu stellen.
Bitte beachten: Die Prüfung der Berichte kann etwa 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Ab Vertragsunterzeichnung muss zumindest alle 6 Monate ein Zwischenbericht übermittelt werden. Der Endbericht und eine Endabrechnung muss spätestens 3 Monate nach Projektende übermittelt werden.
Die Berichtslegung erfolgt über ein Formular im Online-Portal des Digitalisierungsfonds:
Im Formular sind die abzurechnenden Kosten (je Arbeitspaket) für den Berichtszeitraum anzuführen. Die Belege zu den angegebenen Kosten werden über das Formular hochgeladen, gemeinsam mit einer Belege-Übersicht. Nähere Informationen zu den Belegen (z. B. Kleinbeträge, Personalkosten) finden sich auch in den Förderrichtlinien unter dem Punkt 6e "Nachweise, Überprüfung und Auszahlung".
Die Summen je Arbeitspaket aus der Belege-Übersicht müssen mit den angegebenen Kosten je Arbeitspaket im Berichts-Formular übereinstimmen. Die Summe der Kosten je Arbeitspaket sind die abgerechneten Kosten.
Im Berichts-Formular ist die angeforderte Teilzahlung anzugeben. Falls diese einen Vorschuss enthält, muss diese dem Auszahlungsschema (s.o.) entsprechen. Der Vorschuss muss auch auf der Rechnung extra ausgewiesen werden.
Zur Erläuterung: Rechenbeispiel Auszahlungen mit Vorschuss
Bei sämtlichen Kommunikationsmaßnahmen zu den geförderten Projekte muss auf die Förderung durch den Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 hingewiesen werden. Für diesen Hinweis müssen die dafür vorgesehenen und zur Verfügung gestellten Logos entsprechend der Digifonds Guidelines verwendet werden.
Logo Digifonds gefördert (blau)Logo Digifonds gefördert (weiß)
Weiters soll ergänzt werden:
Gefördert aus Mitteln des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 der AK Wien.
Alle Informationen und Materialien zur Kommunikation von Projekten (Belegexemplare, Publikationen, Screenshots, Videos etc.) sind mit den Berichten in geeigneter Form zu übermitteln. Darüber hinausgehende Anfragen zu Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veranstaltungen, Kooperationen, Verwertung) können an digifonds@akwien.at gerichtet werden. Ein frühzeitiger Austausch zu geplanten Aktivitäten ermöglicht zudem Unterstützung vonseiten des Büros für Digitale Agenden, etwa hinsichtlich grafischer Aufbereitung, Kooperationen etc.
Die Darstellung der geförderten Projekte muss vonseiten der Fördernehmer:innen in Abstimmung mit dem Büro für Digitale Agenden aktuell gehalten und laufend um Materialien/Ergebnisse ergänzt werden.
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