Förderrichtlinien
Wer wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es? Hier gibt es alle Informationen zu den Förderrichtlinien des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0.
Entlang der Fünf Hebel zur Gestaltung des digitalen Wandels lädt die AK Wien regelmäßig ein, Projekte und Lösungen zu vorgegebenen Problemstellungen einzureichen.
Alle Details zur Förderung finden sich in den Förderrichtlinien.
Förderanträge werden ausschließlich über ein Online-Formular entgegengenommen, das während der Einreichphase verfügbar ist (Vorbereitungsunterlagen finden sich rechts oben in den Downloads). Anträge müssen unter Beachtung aller erforderlichen Informationen eingereicht werden.
Die AK Wien prüft die Förderanträge und nimmt zur Klärung offener Fragen gegebenenfalls Kontakt mit dem/der FörderwerberIn auf. Somit wird sichergestellt, dass die Projekte prinzipiell den Zielen und Richtlinien des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 der AK Wien entsprechen. Die AK Wien behält sich vor, weitere Unterlagen zur Beurteilung des Projekts anzufordern.
Der Fachbeirat des Digitalisierungsfonds bewertet die eingegangenen Förderanträge anhand der festgelegten Bewertungskriterien. Er empfiehlt entweder die Förderung des eingereichten Projekts, eine Förderung unter Auflagen oder die Ablehnung.
Entspricht das Projekt mindestens einem der förderwürdigen Themen und weist eine angezielte Hebelwirkung auf, das heißt, wird auf die Hebel bzw. die Frage- und Problemstellung und allgemein die Zielsetzung des Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0 ausreichend eingegangen und diese überzeugend aufgegriffen?
Ist ein konkreter und relevanter Nutzen für ArbeitnehmerInnen beziehungsweise deren Vertretungen erwartbar? Spricht das Projekt besonderes förderungswürdige Zielgruppen an?
Ist der Projektantrag inkl. Zeit- und Kostenplan vollständig, schlüssig und plausibel? Sind die Arbeitspakete sinnvoll aufgebaut und die Kosten verhältnismäßig zum Nutzen des Projekts? Sind die einreichenden Organisationen bzw. KooperationspartnerInnen geeignet, das Projekt umzusetzen?
Gibt es ein überzeugendes Kommunikationskonzept? Ist nachvollziehbar, wie der Nutzen des Projekts seine Zielgruppe erreicht?
In welchem Ausmaß werden ArbeitnehmerInnen und besonders förderungswürdige Gruppen entsprechend der Ziele in die Projektentwicklung eingebunden?
Werden mit dem Projekt neue Impulse gesetzt? Hat das Projekt, das angestrebte Ziel Pilotcharakter oder ein Alleinstellungsmerkmal?
Werden die mit den Fördermitteln erarbeiteten Werke und Methoden der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt? Sind die Ergebnisse auf andere Anwendungen (z. B. Zielgruppen, Branchen) übertragbar?
Bei Erfüllung der Förderkriterien wird der Förderantrag mit Empfehlung des Fachbeirats dem Vorstand der AK Wien vorgelegt. Dieser trifft die Entscheidung über die Förderung.
Der/die FörderwerberIn wird unmittelbar nach der Entscheidung informiert.
Mit einer Förderzusage wird zwischen AK Wien und FörderwerberIn ein Vertrag abgeschlossen. Nach Abschluss des Fördervertrags hat die Umsetzung innerhalb des laut Projektplan definierten Zeitrahmens zu erfolgen.
Um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, ist ein regelmäßiger Informationsaustausch über den Projektfortschritt notwendig.
Dazu sind Berichte zu verfassen, die über folgende Punkte Auskunft geben:
Die AK Wien behält sich vor, die Förderung von Projekten, die stark vom Plan abweichen oder über die ihr keine oder nicht den Voraussetzungen entsprechende Fortschrittsberichte vorgelegt werden, vorzeitig zu beenden. Die AK Wien behält sich auch vor, den/die FördernehmerIn zunächst zum Austausch über den Projektfortschritt einzuladen. Aus diesem Grund sind die Dokumentationserfordernisse gründlich zu beachten und ist bei möglichen Problemen und Unklarheiten unmittelbar der Kontakt mit der AK Wien zu suchen.
Bei Unterzeichnung des Fördervertrags wird eine Vereinbarung über die Auszahlungen gemäß den Meilensteinen im Zeit- und Kostenplan getroffen. Grundsätzlich werden dabei 10 Prozent (90 Prozent bei Projekten mit einer Gesamtfördersumme von unter 10.000 Euro) der Fördersumme gegen Legen einer entsprechenden Rechnung im Voraus ausbezahlt und mindestens weitere 10 Prozent nach Abschluss des Projekts.
Bei externen Leistungen (z.B. Programmierung von Website oder App) müssen von den ProjektwerberInnen drei Vergleichsangebote eingeholt werden, wenn die Gesamtsummer € 5.000.- netto übersteigt.
Mit Abschluss des Projekts ist der AK Wien ein Bericht zu übermitteln. Die FörderwerberInnen erklären sich bereit, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse mitzuwirken und diese gegebenenfalls auch persönlich zu präsentieren.
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