Schöne Familienmomente in der Stadt
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Steuertipps für pflegende Angehörige

Pflegekosten

Häusliche Pflege kostet Geld. Ausgaben für die Betreuung Ihres Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Nähere Infos dazu finden Sie hier

Tipp

Auch, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen im Pflege- oder Altersheim (mit)bezahlen, können Sie die Ausgaben beim Lohnsteuerausgleich geltend machen.

Verdienstunterbrechung

Falls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung neu berechnet. Häufig erhalten Sie dann Lohnsteuer zurück!

Steuertipps für Eltern pflegebedürftiger Kinder

Ist Ihr Kind pflegebedürftig, dann können Sie neben den direkten Pflegekosten, die das Pflegegeld überschreiten, noch weitere Ausgaben von der Steuer absetzen: