
Steuertipps für pflegende Angehörige
Pflegekosten
Häusliche Pflege kostet Geld. Ausgaben für die Betreuung Ihres Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Nähere Infos dazu finden Sie hier
Tipp
Auch, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen im Pflege- oder Altersheim (mit)bezahlen, können Sie die Ausgaben beim Lohnsteuerausgleich geltend machen.
Verdienstunterbrechung
Falls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung neu berechnet. Häufig erhalten Sie dann Lohnsteuer zurück!
Steuertipps für Eltern pflegebedürftiger Kinder
Ist Ihr Kind pflegebedürftig, dann können Sie neben den direkten Pflegekosten, die das Pflegegeld überschreiten, noch weitere Ausgaben von der Steuer absetzen:
- Krankheitskosten für Ihre Kinder. Hier können Sie mehr dazu nachlesen
- Kosten für Ihre Unterkunft, wenn Sie Ihr Kind bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten.