
Welche Pflegegeldstufen gibt es?
Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss mindestens ein monatlicher Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden bestehen.
Bei einer ärztlichen oder pflegerischen Untersuchung wird dieser Pflegeaufwand festgestellt – also wieviel Hilfe im Alltag z. B. für Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Kochen oder Putzen anerkannt wird. Das Ergebnis dieser Untersuchung bestimmt die Pflegegeldstufe.
7 Pflegegeldstufen
Es gibt 7 Pflegegeldstufen. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Versicherungsträger. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt. In der Regel die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Pflegegeldstufe | Notwendige Pflegestunden pro Monat | Weitere Voraussetzungen | Pflegegeld |
---|---|---|---|
1 | über 65 Stunden | € 200,80 | |
2 | über 95 Stunden | € 370,30 | |
3 | über 120 Stunden | € 577,00 | |
4 | über 160 Stunden | € 865,20 | |
5 | Außergewöhnlicher Pflegeaufwand | € 1.175,20 | |
6 | über 180 Stunden | Tag- und Nachtbetreuung nötig | € 1.641,10 |
7 | Keine zielgerichteten Bewegungen möglich | € 2.156,60 |
Das Pflegegeld wird 12 Mal im Jahr – monatlich im Nachhinein – an die pflegebedürftige Person selbst oder den:die gesetzliche:n Vertreter:in ausbezahlt