
„Urlaub“ vom Pflegen
Wenn Sie wegen Urlaub an der Betreuung Ihres Angehörigen verhindert sind, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.Vertretung für pflegende Angehörige
Wenn Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen an der Betreuung Ihres Angehörigen verhindert sind, gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Sie können sich durch professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen.
Wer bekommt die Förderung?
Voraussetzungen: Sie müssen seit mindestens einem Jahr überwiegend eine:n nahe:n Angehörige:n pflegen, und zwar …
- eine:n nahe:n Angehörige:n mit Pflegegeld der Stufe 3 bis 7 oder
- eine:n nahe:n Angehörige:n mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1 oder
- eine:n minderjährige:n nahe:n Angehörige:n mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
Einkommen:
Ihr monatliches Netto-Gesamteinkommen als pflegende:r Angehörige:r darf folgende Beträge nicht übersteigen:
- 2.000 Euro bei Pflegegeldstufe 1 bis 5
- 2.500 Euro bei Pflegegeldstufe 6 und 7
Diese Einkommensgrenze erhöht sich um 400 Euro für jede:n unterhaltsberechtigte:n Angehörige:n, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um 600 Euro.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung pro Jahr hängt von der Pflegegeldstufe ab und beträgt mind. 1.200 Euro und max. 2.200 Euro. Bei Menschen mit einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung oder bei Minderjährigen beträgt die Förderung mind. 1.500 Euro und max. 2.500 Euro.
Erste Anlaufstelle für Ihre Fragen ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort können Sie die Förderung auch beantragen.
Sozialministeriumservice
1010 Wien, Babenbergerstraße 5 Tel.: +43 1 588 31
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
Webseite: www.sozialministeriumservice.at