
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Sind Sie durch Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in eine soziale Notlage gekommen, können Sie beim Sozialministeriumsservice einen Zuschuss für „behinderungsbedingte Ausgaben“ beantragen, wenn diese die Notlage beseitigen oder mildern.Das ist der etwa der Fall, wenn Sie in der Wohnung etwas umbauen müssen oder Hilfsmittel anschaffen müssen, die nicht von der Krankenkasse oder Pensionsversicherung übernommen werden. Es gibt eine obere Einkommensgrenze für die Förderung und es besteht kein Rechtsanspruch.
Online-Antrag