Alte Dame im Rollstuhl
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Wie wird 24-Std-Betreuung gefördert?

Für die Personenbetreuung – bekannt als 24-Stunden-Betreuung – gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen vom Staat.

Daheim begleitet und betreut

Oft bleiben Menschen lieber in familiärer Obhut als im Heim. Das betrifft vielleicht auch Ihre Eltern oder andere Angehörige. Eine Personenbetreuung kann dabei eine große Hilfe sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Förderungen vom Staat.

Wer bekommt die Förderung?

  • Pflegegeldstufe: Für die Förderung muss die betroffene Person mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Ab Stufe 5 wird die Notwendigkeit des Betreuungsumfanges generell angenommen, bei Stufe 3 und 4 mit aktuellen ärztlichen Befunden nachgewiesen.

  •  Einkommen: Das Einkommen der pflegebedürftigen Person darf 2.500 Euro netto pro Monat nicht übersteigen – ohne Sonderzahlungen, Pflegegeld, Wohnbauhilfe etc. Diese Einkommensgrenze erhöht sich um 400 Euro für jede:n unterhaltsberechtigte:n Angehörige:n.
Die Förderung ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person.

Wie hoch ist die Förderung?

Beschäftigung von selbstständigen Betreuungskräften

  • 400 Euro grundsätzlich pro Monat und Betreuungskraft
  • 800 Euro pro Monat, wenn 2 Betreuungskräfte im Einsatz sind 
  • 800 Euro pro Monat, wenn eine Betreuungskraft 28 Tag am Stück im Einsatz ist
     

Beschäftigung von angestellten Betreuungskräften

  • 800 Euro pro Monat und Betreuungskraft
  • 1.600 Euro pro Monat maximal – das entspricht 2 Betreuungskräfte

Wo können Sie die Förderung beantragen?

Erste Anlaufstelle für Ihre Fragen ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort können Sie die Förderung auch beantragen.

Sozialministeriumservice
1010 Wien, Babenbergerstraße 5 
Tel.: +43 1 588 31 
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at 
Website: www.sozialministeriumservice.at