Papa spielt zu Hause mit seinem Sohn mit Downsyndrom
© Halfpoint, stock.adobe.com

Bonus für pflegende Angehörige

Für die Pflege eines hilfsbedürftigen Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Angehörigenbonus erhalten.

Die Voraussetzungen

Seit 1. Juli 2023 gibt es einen Angehörigenbonus in der Höhe von 130,80 Euro pro Monat (2025). Dieser Betrag gilt nicht als Einkommen – und darf daher nicht auf andere Unterstützungen angerechnet werden, die auf bundesrechtlichen Vorschriften basieren.

Der Angehörigenbonus wird jährlich nach dem Anpassungsfaktor, der auch die Pensionen erhöht, angepasst.

Wann wird der Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt?

  • Vorliegen einer Selbst- oder Weiterversicherung
  • Die Pflege zu Hause erfolgt durch eine:n nahe:n Angehörige:n 
  • Die pflegebedürftige Person erhält ein Pflegegeld mindestens der Stufe 4 Ob Sie einen Bonus erhalten, wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger – über den die Selbst- oder Weiterversicherung läuft – eigenständig geprüft und zuerkannt (von Amts wegen).
Auf Antrag kann der Angehörigenbonus rückwirkend für maximal ein Jahr ausbezahlt werden. Zeiten vor dem 1. Juli 2023 werden nicht berücksichtigt.

Wenn Sie keinen Anspruch haben

Haben Sie keinen Anspruch auf eine Selbst- oder Weiterversicherung – z. B., weil Sie bereits in Pension sind und daher keine Selbst- oder Weiterversicherung möglich ist – gibt es eine 2. Möglichkeit.

Dabei gelten andere Voraussetzungen:

  • Sie sind ein:e nahe:r Angehörige:r der pflegebedürftigen Person
  • Die Pflege zu Hause erfolgt durch Sie seit mindestens einem Jahr www.arbeiterkammer.at 37 Bonus für pflegende Angehörige
  • Die pflegebedürftige Person erhält seit mindestens einem Jahr ein Pflegegeld der Stufe 4 oder höher
  • Ihr monatliches Netto Jahresdurchschnittseinkommen beträgt nicht mehr als 1.594,50 Euro (im Jahr ab der Antragstellung)

Sie müssen bei jener Stelle einen Antrag stellen, die das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person auszahlt.