Müder Fabriksarbeiter
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Pensionsversicherung für Pflegende

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich freiwillig und kostenlos pensionsversichern können. 

Das bringt Ihnen eine freiwillige Pensionsversicherung

Ein Familienmitglied zu pflegen – das ist oft mehr als ein Vollzeitjob. Pflegende Angehörige stecken daher beruflich meist zurück. Sie reduzieren Stunden, geben ihre Arbeit ganz auf oder können keine neue Arbeit mehr annehmen. Nicht selten geht das so über einen längeren Zeitraum. Damit sich das familiäre Engagement nicht negativ auf die Pension auswirkt, können sich pflegende Angehörige freiwillig und kostenlos pensionsversichern.

Sie müssen dafür nichts bezahlen – die Kosten tragen der Bund und der Familienlastenausgleichsfonds.

Folgende Vorteile bringt Ihnen eine freiwillige Versicherung:

  • Sie erwerben Versicherungszeiten: Die Zeiten der freiwilligen Versicherung gelten für die Alterspension genauso, als wären Sie arbeiten gegangen.

  • Sie erwerben Pensionsansprüche : Mit der freiwilligen Versicherung bekommen Sie Gutschriften für das Pensionskonto. Das erhöht Ihre zukünftige Pension.

  • Sie fallen um keine AMS-Leistungen um: 

    Sofern Sie dem AMS auch neben der Pflege ausreichend für die Vermittlung zur Verfügung stehen, können Sie parallel zur Selbstversicherung AMS-Leistungen beziehen

Die 2 Varianten einer freiwilligen Pensionsversicherung

Ob Selbst- oder Weiterversicherung, in beiden Fällen gelten folgende Voraussetzungen: Die Pflege findet im Inland und zu Hause statt – nicht in einem Pflegeheim.

Selbstversicherung

Ihre Arbeitskraft wird durch die Pflege eines nahen Angehörigen erheblich oder durch die Pflege eines behinderten Kindes überwiegend beansprucht? Dann können Sie sich selbst versichern – ohne Kosten für Sie. Der Bund legt zu Ihrem reduzierten Einkommen noch etwas für die Pension drauf.

Bei der Selbstversicherung bekommen Sie so viel für die Pension gutgeschrieben, als hätten Sie 2.300,10 Euro (2025) im Monat verdient. Ein Jahr Selbstversicherung erhöht die Monatspension (14 Bezüge) um 35,09 Euro.

Bei dieser Variante brauchen Sie keine Vorversicherungszeiten. Das heißt: Sie müssen nicht unbedingt eine bestimmte Zeit über der Geringfügigkeitsgrenze verdient haben.

Die Selbstversicherung ist also auch dann möglich, wenn Sie zuvor gar nicht berufstätig oder anders pensionsversichert waren.

Weiterversicherung

Sie haben vor der Pflegetätigkeit mehr als 2.300,10 Euro verdient, können keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und geben Ihre Arbeit für die Pflege zur Gänze auf? Dann ist die Weiterversicherung die bessere Variante. Sie bekommen dann so viel Pensionsgutschrift wie zuvor von Ihrem Einkommen

Diese Variante schließt an Vorversicherungszeiten an – also an eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze.