Digital Markets Act
Die AK bewertet den am 15.12.2020 veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Digital Markets Act als gute Diskussionsgrundlage, Nachschärfungen sind allerdings in einigen Punkten notwendig. Eine Überarbeitung des Vorschlages ist etwa bei den vorgesehenen Verpflichtungen und Verboten für sogenannte „Gatekeeper-Plattformen“ notwendig. Diese stellen prinzipiell einen wichtigen Schritt in Richtung faire Wettbewerbsbedingungen dar und sind auch aus Sicht der Verbraucher:innen sehr zu begrüßen. Die Definition solcher „Gatekeeper“ ist allerdings ein zu langwieriger Prozess und sollte deshalb beschleunigt werden. Außerdem sollte hier ein gewisser Spielraum für nationale Regelungen erhalten bleiben.
Weiters fehlt im Vorschlag die Einrichtung einer effizienten Aufsichtsbehörde. Diese ist aus Sicht der AK aber notwendig, um die Einhaltung der entsprechenden Regelungen zu überwachen. Im „Digital Markets Advisory Committee“ müssen außerdem Konsument:innenschützer und Arbeitnehmer:innenvertreter vertreten sein. Die AK fordert, dass weitere bedeutende Aspekte digitaler Dienste, wie die Besteuerung des digitalen Sektors oder das Thema Plattformarbeit, welche dringend Regulierung benötigen, baldigst in Angriff genommen werden.
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
Jänner 2021