
Europas Regulierungspioniere im Machtkampf mit den USA
Kurzfassung des Blogbeitrags von Mathias Grandosek und Ulrike Ginner
Die Europäische Kommission verhängte am 23.4.2025 Geldbußen gegen Apple (500 Millionen Euro) und Meta (200 Millionen Euro) wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act. Apple wurde vorgeworfen, Entwicklern zu untersagen, Nutzer:innen auf günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores hinzuweisen.
Meta hatte Nutzer:innen gezwungen, zwischen personalisierter Werbung oder einem kostenpflichtigen werbefreien Zugang zu wählen. Dies verstößt nach Sichtweise der EU-Kommission gegen das Recht auf freie Zustimmung zur Datennutzung. Google (Alphabet) steht ebenfalls unter Beobachtung.
Online-Plattformen regulieren
Mit den aktuellen Entscheidungen gegen Apple und Meta hat die EU-Kommission sehr rasch gehandelt und gezeigt, dass Europa mit der Regulierung von Online-Plattformen starke Schwerter in der Hand hat. Allerdings hat die EU-Kommission das Potenzial der Strafhöhe bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden und bei Wiederholungstaten innerhalb von acht Jahren kann die Strafe auf bis zu 20 Prozent steigen. Als Ultima Ratio steht letztendlich auch die Zerschlagung von Plattformen im Raum.
Was ist der Digital Markets Act?
Der Digital Markets Act, der von der Europäischen Kommission 2022 erlassen wurde und seit Mai 2023 anwendbar ist, zielt darauf ab, sogenannte „Gatekeeper“ zu regulieren und sie strengeren Regelungen zu unterwerfen. Dabei handelt es sich um große Online-Plattformen mit dominanter Marktstellung.
Die betroffenen Unternehmen haben eine so starke Marktposition, dass sie den Zugang zu wesentlichen Märkten kontrollieren und damit die Möglichkeit haben, den Wettbewerb erheblich zu beeinflussen. Aktuell sind sieben Plattformen als „Gatekeeper“ eingestuft.
Was regelt der Digital Markets Act?
Gatekeeper unterliegen zahlreichen Verpflichtungen, dazu zählen insbesondere die folgenden:
- Fairer Zugang: Gatekeeper müssen sicherstellen, dass Drittanbieter fairen Zugang zu ihren Diensten und Plattformen haben.
- Verbot der Selbstbevorzugung: Es ist ihnen untersagt, eigene Produkte und Dienstleistungen gegenüber denen von Wettbewerbern zu bevorzugen.
- Datenportabilität: Nutzer:innen müssen die Möglichkeit haben, ihre Daten von einer Plattform zur anderen mitzunehmen.
- Interoperabilität: Plattformen müssen miteinander kompatibel sein, um die Nutzung und den Austausch von Daten zu erleichtern.
Kontakt
Kontakt
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Büro für digitale Agenden
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
Mail: arbeit.digital@akwien.at
- erreichbar mit der Linie D -