Publikation
Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act)
Leitlinien zur Definition eines KI-Systems und zu verbotenen KI-Praktiken
Die Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und nach zwei Jahren in vollem Umfang anzuwenden. Die Regelungen von Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (verbotene Praktiken im KI-Bereich) gelten bereits seit 2. Februar 2025.
Die EU-Kommission hat nun Leitlinien zur Durchführung der KI-Verordnung erarbeitet, nämlich zur Definition von KI-System und zu verbotenen KI-Praktiken. Vorab hat die EU-Kommission eine gezielte Stakeholder-Konsultation durchgeführt, an der die AK teilgenommen und aus konsument:innenpolitischer Perspektive Stellung bezogen hat.
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
Februar 2025