Publikation
Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act)
Die KI-VO ist grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere dass konkrete Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte beitragen. Besonders hervorzuheben ist die Klarstellung, dass die KI-VO keine Vollharmonisierung im Bereich Arbeitnehmer:innenrechte darstellt. Das bedeutet, dass die KI-VO nicht darauf abzielt, AN-Rechte zu regeln oder einzuschränken.
Allerdings bleiben KI-Systeme, die nicht als hochriskant eingestuft werden, weitgehend ungeregelt. Zudem eröffnet das System der Selbstzertifizierung viele Umgehungsmöglichkeiten. Die Regelung von (nur) verbotenen und hochriskanten Anwendungen lässt Rechtschutzlücken offen. Die Bestrebungen zur verstärkten Nutzung von Daten für wirtschaftliche Zwecke (Daten-Governance-VO, Daten-VO, Einrichtung von Reallaboren zur Testung von KI-Systemen), und der Einsatz neuer KI-Systeme für algorithmisches Management, die nicht unter die KI-VO fallen, bergen das Risiko, dass Arbeitnehmer:innen-Schutz und Datenschutz ausgehöhlt werden.
Bürger:innen ist oft nicht klar, dass sie mit KI interagieren, wodurch sie ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen können. Laufend kommen neue Systeme auf den Markt, die massive Mengen an Daten generieren oder aus verschiedenen Anwendungen zusammenführen, die eine Beobachtung und Kontrolle, automatisierte Zuweisung von Arbeit und damit Eingriffe in die Menschenwürde mit sich bringen (algorithmisches Management).
Nun müssen die Möglichkeiten im Zuge der Umsetzung und Durchführung genutzt werden, um die hohen Standards im österreichischen Arbeitsrecht und bei der betrieblichen Mitbestimmung hinsichtlich der Verwendung von KISystemen in der Arbeitswelt zu konkretisieren und weiter auszubauen. Auf europäischer Ebene müssen weitere Rahmenbedingungen insb. für algorithmisches Management getroffen werden. Die Normungs- und Kodifizierungsprozesse müssen repräsentative Stakeholder-Gruppen und Interessensvertretungen der nationalen und der EU-Ebene einschließen, um nicht (noch mehr) die regulierten Anbieter und Betreiber zu privilegieren.
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
Mai 2024