
KI: Regulierung, ja bitte!
Kurzfassung des Blogbeitrages von Tünde Fülöp
Die EU reguliert Künstliche Intelligenz (KI) – und Kritik daran wird laut. Die kommende KI-Verordnung hemme die Innovation, so der Tenor. Das Gegenteil ist der Fall: Gelungene Regulierung kann die rasante technologische Entwicklung steuern und KI zu einem Mehrwert für alle, statt nur für einige große Digitalkonzerne und Tech-Milliardäre machen. Von sicheren Rahmenbedingungen profitieren auch Arbeitnehmer:innen, Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen.
Kurzfristige Kosten, langfristiger Nutzen
Wirtschaftstreibende äußern häufig die Sorge, dass die KI-Verordnung, die ab dem 2. Februar 2025 in Teilen anwendbar wird, Innovation behindern und den Wirtschaftsstandort schwächen könnte. Die Verordnung sei zu kompliziert und verursache hohe Kosten. Österreich und die EU würden hinter den USA und China noch weiter zurückbleiben.
Es gibt sogar Forderungen, die neuen Regeln nicht ernsthaft anzuwenden und bei Nichteinhaltung keine Strafen zu verhängen. Dieses Narrativ ist jedoch einseitig. Das sieht man schon daran, dass überall auf der Welt Gesetze zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz entstehen. Den kurzfristigen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften stehen die positiven sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtsvorschriften als langfristige Investition für die Gesellschaft gegenüber. Gerade die KI-Verordnung zeigt, dass Regulierung kein Selbstzweck ist und dass bei ihrer Entstehung sehr wohl unterschiedliche Interessen berücksichtigt wurden.
Die Gefahren unkontrollierter KI
Künstliche Intelligenz kann in einigen Bereichen großen Schaden anrichten, etwa in Medizin, Bildung oder Beschäftigung. Zum Beispiel kommen laufend KI-Systeme auf den Markt, die „algorithmisches Management“ ermöglichen. Dieses dient der Überwachung, Steuerung und Optimierung von Arbeitsprozessen und Mitarbeiter:innenleistungen oder der automatisierten Zuweisung von Arbeit. Diese Systeme erzeugen massive Mengen an Daten oder führen sie aus verschiedenen Anwendungen zusammen. Sie ermöglichen Arbeitnehmer:innen illegal zu beobachten, zu kontrollieren und letztlich ihre Menschenwürde zu verletzen.
Vor allem die großen KI-Entwickler in den USA preschen voran und berücksichtigen diese Risiken nicht. Das bringt ihnen Vorteile im Wettbewerb: Ihre Produkte sind schneller am Markt und verdrängen Konkurrenz aus Europa, weil sie keine Ressourcen für gründliche Tests zur Gewährleistung von Produkt- und Cybersicherheit oder Datenschutz aufwenden. Die mangelnde Berücksichtigung der einschneidenden Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer:innen, die durch den Einsatz dieser Systeme entstehen, verschärft die Situation zusätzlich. Diese Entwicklung dürfte sich in den nächsten Jahren unter Präsident Trump noch verschärfen.
Was Regulierung von KI bringt
Regulierung soll vor KI schützen, die Sucht erzeugt, Emotionen beeinflusst, die Privatsphäre und die mentale Gesundheit gefährdet. Der europäische, menschenzentrierte Ansatz in der KI-Verordnung steht für ein Gegengewicht zu rein profitorientiertem Handeln und Datenmonopolen sowie für ein alternatives Modell der Datenwirtschaft. Digitale Technologien müssen demnach den Menschen dienen und ihr Wohlergehen verbessern.
Entwicklung und Einsatz von digitaler Technologie sollen Werte wie Solidarität und Inklusion sowie die Wahlfreiheit im Internet berücksichtigen, die Beteiligung am digitalen öffentlichen Raum fördern, die Sicherheit erhöhen, Einzelne (vor allem junge Menschen) handlungsfähiger und kompetenter machen und die digitale Zukunft insgesamt nachhaltiger gestalten.
Der Schutz von Arbeitnehmer:innen
Die neue KI-Verordnung verfolgt das doppelte Ziel, den Schutz vor gefährlichen KI-Systemen zu garantieren und gleichzeitig Innovation zu fördern. Dies geschieht durch abgestufte Pflichten für die KI-Anbieter: Nur im Hochrisiko-Bereich, etwa bei Fahrzeugen und Medizinprodukten, gelten strengere Regeln. Für KI-Systeme mit geringem Risiko gelten wenige Vorgaben, etwa bezüglich Transparenz.
Für den Schutz von Arbeitnehmer:innen bedeutet das:
- Verbotene Anwendungen: KI-Systeme zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sind verboten.
- Hochrisiko-KI-Systeme: Im Bereich Beschäftigung, Personalmanagement und berufliche Bildung (u. a. Bewerbungssysteme und automatisierte Entscheidungen im Arbeitsverhältnis wie Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeobachtung) gelten strenge Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von KI.
- Transparenz: Vor der Inbetriebnahme oder Verwendung eines Hochrisiko-KI-Systems am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber:innen (d. h. die Betreiber:innen) die betroffenen Arbeitnehmer:innen darüber informieren, dass sie Gegenstand des Einsatzes eines Hochrisiko-KI-Systems sein werden.
- KI-Kompetenzen: Betreiber:innen von Hochrisiko-KI-Systemen haben sicherzustellen, dass Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Andere Aspekte von KI in der Arbeitswelt werden durch die KI-Verordnung nicht geregelt. Arbeitnehmer:innenrechte und Mitbestimmung, die Regelungen zum Datenschutz, die Sozialpolitik und die nationalen Arbeitsrechtsvorschriften gelten auch beim Einsatz von KI-Systemen.
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