Junge Frau schreibt auf ihrem Tablet.
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28.3.2025

Künstliche Intelligenz: Mitbestimmung und Mitgestaltung 

Kurzfassung des Blogbeitrages von Tünde Fülöp und Adriana Mandel

Tünde Fülöp, AK Expertin für Digitalisierung
Tünde Fülöp, AK Expertin für Digitalisierung © Ludwig Schedl

Mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz werden schnell Automatisierung, Effizienz und Reduktion von Beschäftigten verknüpft. Dabei liegt das wahre Potenzial in hochproduktiver Arbeit und Innovation. Das kann aber nur gelingen, wenn die Arbeitnehmer:innen mitbestimmen und mitgestalten.

KI-Einführung: ein Szenario

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Unternehmen mit rund 200 Beschäftigten plant angesichts steigender Anforderungen an Qualität und Geschwindigkeit die Einführung einer KI-gestützten Steuerung der Arbeitsprozesse. Noch bevor erste Entscheidungen getroffen werden, führt die Geschäftsleitung mehrere Gespräche mit dem Betriebsrat und organisiert Workshops mit den Beschäftigten, um Bedenken und Anregungen der Belegschaft frühzeitig zu erkennen. Insbesondere wird dem Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der KI-Anwendung und der externen Anbieter eingeräumt, um sicherzustellen, dass die gewählten Systeme den ethischen und arbeitsrechtlichen Standards entsprechen. Das Vorhaben wird offen und transparent kommuniziert.

Die Funktionsweise des Systems wird in mehreren Informationsveranstaltungen den Beschäftigten vorgestellt, dem Betriebsrat werden die zur Einordnung des Systems erforderlichen Auskünfte gegeben und die Beiziehung von Expert:innen wird ermöglicht. Jene Beschäftigten, die mit der neuen KI-Anwendung arbeiten sollen, werden frühzeitig in den Veränderungsprozess durch entsprechende Schulungen und Weiterbildungen zur Nutzung sowie Kontrolle des Systems eingebunden. Vor der finalen Implementierung können in einer Testphase Beschäftigte Rückmeldungen geben. Das erlaubt die frühzeitige Erkennung von Anwendungsproblemen, die Erkenntnisse daraus fließen in die endgültige Anpassung der Systeme ein.

Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte

Die Vorteile dieses Prozesses: Ängste der Beschäftigten werden abgebaut, Interesse an den Möglichkeiten der neuen Technologie geweckt. 

Schon im Vorfeld können formelle und informelle Prozesse sowie Rahmenbedingungen für den Einsatz der neuen Technologie angepasst und optimiert werden. Die rechtliche Vorprüfung verläuft unter Einbindung der Stakeholder und erleichtert die laufende Compliance. Beschäftigte sind auf die neue Technologie optimal vorbereitet und können aktiv zur Produktivität beitragen, Widerstand und Überforderung werden vermieden.

Ein fiktives Szenario? Nein, unser Beispiel beruht auf Erfahrungen aus Projekten der Plattform Industrie 4.0 sowie auf internationalen Studien der OECD zur Implementierung von KI. Diese zeigen, dass Change-Prozesse in der Digitalisierung dann besonders erfolgreich sein können, wenn sie unter aktiver Einbeziehung der Beschäftigten und der (über)betrieblichen Interessenvertretung erfolgen. Die Forschung zeigt außerdem, dass KI nicht automatisch zu guten Arbeitsplätzen oder zum Verschwinden von schlechten Arbeitsplätzen führt. Das Ergebnis hängt zum einen von der organisatorischen Gestaltung und den Management-Entscheidungen und zum anderen von der Beteiligung der Arbeitnehmer:innen an der Entscheidungsfindung ab.
 

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