Registrierung für freiberufliche Covid Tests nötig
Die AK rät, sich für das freiberufliche Anbieten und Durchführen von COVID-19 Testungen auf jeden Fall registrieren zu lassen.
Wir unterstützen Sie gerne.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde 2020 die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 01.01.2022 müssen sich die betroffenen Berufsgruppen wieder in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen.
Liegen alle Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt die Behörde die Registrierung zeitnah durch. Jedenfalls stellt die Behörde eine Bestätigung der Antragstellung aus. Damit ist der erste Schritt getan, damit Sie Ihre Arbeit fortsetzen oder beginnen können. Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.
Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid dürfen weiterhin ihrem Beruf jedenfalls bis zum 30.06.2022 nachgehen, unabhängig davon, ob sie die Auflagen erfüllt haben oder nicht. Für die anschließende Eintragung ins Register sind sowohl die erfüllten Auflagen als auch ein Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse vorzulegen.
Diese Bestimmung wurde am 15.12.2021 im Nationalrat, am 21.12.2021 im Bundesrat beschlossen und unter BGBl I Nr. 253/2021 veröffentlicht.
Antragstellung ohne Arbeitsverhältnis:
Formulare
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Regulativ
Dienstag von 8:00 bis 15:40 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:40 Uhr
Montag bis Freitag 8:00h-15:45h
Terminvereinbarung nur bis 13:45
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