Die Pflichtmitgliedschaft
Die gesetzliche Mitgliedschaft ist die Existenzgrundlage der Arbeiterkammern.
- Die Arbeiterkammer vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und hat daher die Kraft von mehr als 3,7 Millionen.
- Die solidarische Mitgliedschaft aller ArbeitnehmerInnen sichert die Finanzierung der Leistungen der AK, besonders den Rechtsschutz für jene, die Probleme in der Arbeitswelt haben.
- Die solidarische Mitgliedschaft aller ArbeitnehmerInnen ermöglicht der AK, den Interessenausgleich zwischen den einzelnen Gruppen zu finden.
- Ohne Pflichtmitgliedschaft gibt es keine Kammern – gibt es keine Sozialpartnerschaft, die Basis des sozialen Friedens in Österreich
- Ohne Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer gäbe es verbindliche Kollektivverträge für fast 100 Prozent der Arbeitsverhältnisse nicht mehr.