Geschenke zu Weihnachten
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12.12.2023

Was bei Umtausch & Gutscheinen gilt

Wer noch im letzten Moment Weihnachtsgeschenke kauft, sollte einiges beachten: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Wer online bestellt, hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Vorsicht bei sehr billigen Online-Preisen, da ist meist ein Haken. Bei Gutscheinen sind Befristungen oft unzulässig. 

Das ist beim Geschenkekauf im Geschäft zu beachten

  • Kein Recht auf Umtausch: Ein gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Viele Händler:innen räumen freiwillig einen Umtausch ein – das steht meist auf der Rechnung. Wenn nicht, darauf vermerken lassen.  

  • Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. bei der Übergabe schon da.

    Der Händler muss die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, kann eine Preisminderung gefordert oder – sofern kein geringfügiger Mangel vorliegt – das Geld zurückverlangt werden. Zuständig ist Ihr:e Händler:in (nicht Hersteller:in). Es gibt keine Formvorschriften, aber zu Dokumentationszwecken machen Sie Mängel schriftlich und eingeschrieben geltend. 

  • Freiwillige Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist der Hersteller:innen.  

  • Befristung bei Gutscheinen oft unzulässig: Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Eine Verkürzung ist zwar möglich – aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers. So sind Befristungen von zwei bis drei Jahren üblicherweise nicht zulässig.
     
    Problematisch: Wenn der Gutscheinaussteller pleitegeht, sind die Gutscheine de facto wertlos. Bei einer Konkursforderung lohnt es sich oft nicht, den Anspruch angesichts geringer Quoten und Gerichtskosten anzumelden. Daher sollten Gutscheine bald eingelöst werden.  

Das ist bei Online-Käufen zu beachten

  • 14 Tage überlegen: Bei Online-Käufen gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausnahmen: etwa Tassen mit individuellem Aufdruck oder Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Achtung, verlängerte Rückgabefristen bis weit nach X-Mas sind nicht gesetzlich geregelt und freiwillig! 

  • Unbekannte Shops meiden: Kennen Sie eine:n Händler:in nicht, googeln Sie die Website. Checken Sie, was andere über einen Shop sagen, ob er unterschiedliche Zahlungsformen akzeptiert und ob er auffällig günstig ist. Da ist dann meist etwas faul. Überprüfen Sie unter www.fakeshop.at/shopcheck, ob Sie es mit einem betrügerischen Anbieter zu tun haben. 

  • Vorab zahlen – immer gefährlich: Finger weg, wenn Sie bei einem Online-Shop nur im Voraus mit Kryptowährungen, über Geldtransferdienstleister:innen (etwa Western Union, MoneyGram) oder Gutscheinkarten für andere Händler:innen zahlen können. Das ist meist ein Fake-Shop. 

  • Auf's Impressum achten: Schauen Sie auf das „Impressum“, „Über uns“ oder „Kontakt“. Verdächtig: Sie finden keine Händler:innen-Angaben, bloß ein Kontaktformular. Bei Anbieter:innen etwa aus China oder den USA können zusätzliche Zollgebühren oder bei Zahlung Wechselkursgebühren anfallen. 

  • AK hilft: Probleme mit betrügerischen Online-Shops und mehr? Die AK Konsumentenberater:innen helfen. Mehr ...

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