
Reisebeschwerden: Wenn die schönste Zeit des Jahres getrübt ist!
Sonne, Strand – und jede Menge Ärger! Für viele war der Urlaub nicht wirklich erholsam: stornierte oder verspätete Flüge und verlorenes Gepäck, Stress mit der Unterkunft sowie Probleme mit Mietwagen, Bahn, Bus und Schiff. Das sind die drei größten Urlaubsärgernisse 2025, zeigt eine detaillierte Analyse vom VKI für die AK von rund 270 Beschwerden von Urlauber:innen.
Die drei Top-Urlaubsaufreger 2025
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK von Anfang Juli bis Mitte August 264 Reisebeschwerden näher aus. Viele Urlauber:innen sind bereits wieder zurück und hatten auch ziemlichen Ärger mit im Koffer, zeigt die AK Analyse.
Flugfrust
„In die Luft gegangen“: Auch heuer betrafen die meisten Beschwerden Flugreisen – jede:r dritte Fall drehte sich um annullierte oder geänderte Flüge sowie Probleme mit verlorenem oder beschädigtem Gepäck. Der Großteil der Flugreisen (knapp 60 Prozent) wurde ein bis sechs Monate vor Reiseantritt gebucht. Schwierigkeiten bei Flugbuchungen gab es besonders dann, wenn Onlineplattformen dazwischengeschaltet waren.
Unterkunftschaos
Schlechte Unterkunft: Klagen über Unterkünfte rangieren mit knapp 22 Prozent auf Platz zwei. So manche Ferienbleibe entpuppte sich als Albtraum: von Ungeziefer über Schimmel bis hin zu kaputten Türschlössern und Hygienemängeln war alles dabei.
Ärger mit Mietwagen, Bahn, Bus und Schiff
Ärger mit Mietauto & Co.: Fast 17 Prozent der Anfragen hatten mit Problemen bei Mietwagen, Bahn, Bus und Schiff zu tun. Vor allem bei den Mietautos sorgten strittige Schäden und überhöhte Reparaturrechnungen für Groll bei den Reisenden.
Der Rest der Beschwerden betraf Onlinevermittlungsportale (knapp zwölf Prozent), insbesondere Probleme wie Preisstreitigkeiten, betrügerische Plattformen oder die fehlende Rückerstattung des Reisepreises bei einer Veranstalter-Stornierung. Weitere Themen waren Pauschalreisen und Kreuzfahrten (knapp 13 Prozent), beispielsweise Stornierungen durch Konsument:innen und nicht durgeführte Programme. Zudem gab es einige Beschwerden zu anderen Reiseleistungen (knapp sieben Prozent), wie etwa Schwierigkeiten mit Reiseversicherungen aufgrund unklarer Gebühren.
Die AK Analyse zeigt: Der Trend geht weiterhin klar in Richtung Buchung von Flugreisen und Reiseunterkünften über Onlineplattformen (knapp 52 Prozent), während klassische Pauschalreisen nur knapp 13 Prozent der Anfragen ausmachten.
Bei den Onlinevermittlungsportalen war Booking.com das meistgenannte Unternehmen, gefolgt von Opodo, die meistgenannten Fluglinien waren Ryan Air und Wizz Air.
Die drei beliebtesten Reiseländer waren Italien, Spanien und Österreich. Über 90 Prozent der Buchungen erfolgten online.
Analyse
Verpatzter Urlaub – das können Sie tun
- Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe zu Reisen finden Sie hier.
- Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.
- Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.
- Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, zum Beispiel Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Sicher ist sicher – Wissenswertes für den nächsten Urlaub:
- Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.
- Direkt beim Anbieter buchen: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Onlinevermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Onlinevermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps, mit denen Sie den Buchungsvorgang mit filmen können.
Mehr Schutz für Reisende – die AK fordert:
- Keine Extragebühren: Speziell Fluglinien fallen mit kreativer Gebührengestaltung auf – ob gebührenpflichtiger Check-In, für Sitzplatzauswahl oder Handgepäck. Damit soll Schluss sein: Keine Extragebühren für zentrale Leistungen und einheitliche Größe für das Gratis-Handgepäck.
- Insolvenzabsicherung für Flüge: Wie bei Pauschalreisen soll es auch für Flüge eine Insolvenzabsicherung geben. Geht eine Fluglinie in Insolvenz, sollen betroffene Flugreisende ihr Geld zurückbekommen.
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