Quester
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3.11.2025

Quester-Pleite: So hilft die AK!

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist, dann sind Sie nicht allein: Die Arbeiterkammer hilft Ihnen. Die AK schaut, dass Sie Ihr Geld bekommen. Wir prüfen, wie viel Ihnen zusteht und begleiten Sie durch diese schwierige Zeit. So eine schwierige Zeit erleben gerade die rund 300 Beschäftigten der Baustoff-Firma Quester. Im Oktober gab es kein Gehalt mehr auf das Konto. Wie es den Beschäftigten damit geht, erfahren Sie in unserem Video.

Überstürzen Sie nichts!

„Wenn der Betrieb insolvent wird, ist das für Betroffene im ersten Moment ein Schock. Wichtig ist: Überstürzen Sie nichts. Sie sind nicht allein – AK, Betriebsrat und Gewerkschaft werden Sie schnellstmöglich über die weiteren Schritte informieren. Wir stehen gemeinsam an Ihrer Seite und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche“, erklärt AK-Insolvenzexperte Daniel Holzer.

Was Betroffene wissen müssen

  • Weder der Antrag noch die Eröffnung des Sanierungsverfahrens beenden Ihr Arbeitsverhältnis
  • Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist, müssen Sie weiterhin zur Arbeitsleistung bereit sein
  • Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Verlust von Ansprüchen führen – das gilt selbst dann, wenn Lohn/Gehalt nicht ausbezahlt wurde

Die AK kommt in Ihren Betrieb

Sie bietet Ihnen kostenlose Unterstützung und Vertretung durch den gemeinsam mit dem ÖGB gegründeten ISA (Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen) an, damit die offenen Ansprüche so rasch als möglich geltend gemacht und als Insolvenz-Entgelt ausbezahlt werden können. 

AK & GPA Infoveranstaltungen

Wenn besonders viele Arbeitnehmer:innen betroffen sind, organisieren Arbeiterkammer und Gewerkschaft gemeinsame Informationsveranstaltungen für alle Betroffenen. Dort erhalten Beschäftigte alle wichtigen Informationen und Unterstützung direkt vor Ort. „Wir wissen, wie belastend die Situation ist. Deshalb bündeln wir Kräfte und sind schnell vor Ort – rechtlich, organisatorisch und menschlich“, so Daniel Holzer.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

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