Papa und Söhne hängen ein Bild in der neuen Wohnung auf
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16.10.2025

Geld zurück für AMISOLA-Mieter:innen!

Durch eine erfolgreiche AK Klage wegen unerlaubter Vertragsklauseln zu Betriebskosten & Co. bekommen AMISOLA-Mieter:innen bis zu insgesamt 1.280.000 Euro an unrechtmäßig verrechneten Betriebskosten zurück – ganz ohne eigene Klage! Im Schnitt gibt’s rund 2.500 Euro pro Wohnung zurück. Oberlandesgericht Wien und Oberster Gerichtshof (OGH) gaben der AK in einem Parallelverfahren Recht, AMISOLA mit gleichlautendem Vertragstext anerkennt die Rechtswidrigkeit und zahlt zurück. 

Im Schnitt gibt’s 2.500 Euro pro Wohnung 

Den Stein ins Rollen für die Überprüfung der Mietvertragsbestimmungen brachte eine erhebliche „Betriebskosten“-Nachzahlung eines Mieters. Er ließ seinen Mietvertrag von der AK prüfen. Die AK befand einzelne „Betriebskosten“-Klauseln und viele andere Bestimmungen für rechtswidrig. Da mehrere Gespräche mit dem Unternehmen nicht alle strittigen Punkte bereinigen konnten, und die AK Rechtssicherheit wollte, klagte sie und führte einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen. 

Da in einem anderen Verfahren ein praktisch gleichlautender Mietvertrag vom OGH im Jahr 2024 weitgehend für unzulässig erklärt wurde, hat AMISOLA bei Gericht einen Unterlassungsvergleich unterschrieben. AMISOLA wird bestimmte, als unzulässig erkannte Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen mit Konsument:innen im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen.

Wer bekommt Geld zurück?

Betroffen sind 798 Wohnungsmieter:innen, wenn sie

  • Konsument:innen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind,
  • einen Mietvertrag mit AMISOLA abgeschlossen haben,
  • der Mietvertrag dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt.

Die unzulässigen Klauseln wurden bei sechs in den vergangenen Jahren neu errichteten Wohnhausanlagen verwendet:

Die Liste der 6 Liegenschaften: 

  • 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 55-57 – Fifty Five
  • 1070 Wien, Lindengasse 62
  • 1090 Wien, Kolingasse 12
  • 1100 Wien, Rieplstraße 1-3
  • 1200 Wien, Bäuerlegasse 4-6
  • 8010 Graz, Schießstattgasse 8-10
  • sowie bei nachträglich (ab 2001) errichteten Dachgeschoßwohnungen in Altbauten. Das sind frei finanziert errichtete Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen.

Nach dem Urteil und dem Vergleich reagiert AMISOLA schnell und unkompliziert: Die Mieter.innen bekommen für die Abrechnungszeiträume 2021 bis 2024 einen Teil der bezahlten Betriebskosten in Höhe von insgesamt rund 1.280.000 Euro zurück, das sind im Durchschnitt 2.500 Euro pro Wohnung bzw. pro Haushalt (für einen Mietzeitraum von 48 Monaten).

Andere Vermieter:innen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten teilweise unklar und überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese Vermieter:innen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der beanstandeten Klauseln verrechneten Beträge an ihre Mieter:innen zurückzuerstatten.

So erhalten Sie ihr Geld

So bekommen Mieter:innen ihr zu viel bezahltes Geld zurück – ohne selbst zu klagen:

  • AMISOLA wird alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch überwiesen.
  • Die Höhe der Rückzahlungen beträgt bei den sechs Wohnhausanlagen für den gesamten Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2024 (exklusive Umsatzsteuer) 41,52 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Mietbeginn und Wohnungsgröße.
  • Mieter:innen der Dachgeschoßwohnungen in den älteren Häusern bekommen ca. 18 Prozent weniger zurück.
  • AMISOLA wird sich auch bei künftigen Betriebskostenabrechnungen ans Urteil halten.
  • Wer schon ausgezogen ist, kann sich per E-Mail an anfrage@bk-retour.at wenden.

Kontakt

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