Was für technische Jobs spricht
Bunt und vielfältig sind Berufe und Ausbildungen in Technik und Handwerk.
Arbeitsvertrag, Krankenstand und Urlaub: Kennst du deine Rechte?
Du willst neben Schule bzw. Ausbildung bereits erste Berufserfahrung sammeln?
Gerade am Anfang des Berufsleben kommen sie immer häufiger vor: so genannte „atypische“ Beschäftigungsverhältnisse wie der Werkvertrag oder der freie Dienstvertrag. Doch Achtung: Hier gelten im Arbeitsrecht und für Steuer und Sozialversicherung andere Regeln als bei einem normalen Arbeitsverhältnis!
"Bei mir ist's kompliziert ..."
Auch das trifft immer mehr Menschen: Was gilt, wenn zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse bzw. Werk- und freie Dienstverträge zusammenkommen, lies hier nach.
Muss ich einen Arbeitsvertrag bekommen? Was wird darin geregelt? Welche Bedeutung hat der Dienstzettel? Diese wichtigen Erstinformationen findest du hier!
All-In-Verträge, Rückerstattung von Ausbildungskosten und Co – manche Klauseln in Arbeitsverträgen bedeuten für ArbeitnehmerInnen unfaire Nachteile. Bei welchen Formulierungen du aufhorchen solltest, erfährst du hier!
Wer bei der Sozialversicherung vom Arbeitgeber falsch gemeldet wurde, zahlt drauf: Überprüfe deshalb gleich bei Arbeitseinstieg, ob du mit dem richtigen Stundenausmaß und der richtigen Lohnhöhe angemeldet bist – hier gibt’s alle Infos.
In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gelöst werden. Wie lange darf sie dauern? Wie viel Entgelt steht dir zu? Was sind deine Rechte?
Ob ganz „normal“ 40 Stunden pro Woche oder Teilzeit: Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen müssen sich bei Ruhepausen, Überstunden, Dienstverhinderungen und Co an ganz klare Regeln halten.
Ohne Arbeitszeitaufzeichnungen kannst du nicht kontrollieren, ob deine Mehr- und Überstunden ausgezahlt werden. Mit dem Zeitspeicher der AK kannst du in der App und der verknüpften Browserversion einfach Arbeitszeit und Pausen eingeben.
In den ersten 6 Monaten wächst dein Urlaubsanspruch mit der Zeit, die du schon im Betrieb bist. Ab dem 7. Monat hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub von 5 Wochen!
Nach 2 Wochen in der Firma darfst du dir maximal einen Urlaubstag nehmen, nach einem Monat zwei Urlaubstage usw. Näheres dazu und alle Infos, wann und wie du Urlaub vereinbarst, findest du hier!
Darf ich im Krankenstand vor die Tür gehen? Was muss ich dem Chef melden? Antworten auf diese und andere Fragen zum Krankenstand gibt’s hier.
Wer seine Rechte nicht kennt, zahlt im Streitfall oft drauf. Wenn du unsicher bist, informiere dich, bevor Sie du etwas unterschreibst oder eine wichtige Entscheidung triffst: Frag unsere AK-ExpertInnen, wir beraten dich gerne!
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
© 2025 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65