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2021 wurde das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz aufgeweicht. Eine neue Studie im Auftrag der AK Wien weist nach, dass Lohnbetrug lukrativer geworden ist, weil die Strafen dafür deutlich niedriger wurden.
Eine neue Studie von L&R Sozialforschung im Auftrag der Arbeiterkammer Wien zeigt: Seit der Reform des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) im Jahr 2021 sind die Strafen für Unterentlohnung spürbar gesunken – und damit auch ihre abschreckende Wirkung. Die Folgen: Systematischer Lohnbetrug ist für manche Unternehmen ein profitables Geschäftsmodell geworden – auf Kosten von Beschäftigten und Allgemeinheit.
Die Pressekonferenz mit AK Präsidentin Renate Anderl und AK Experte Walter Gagawczuk können Sie hier nachsehen:
Untersucht wurden ausländische Arbeitgeber im Baugewerbe, die Beschäftigte unterentlohnt haben. Die Analyse umfasst 309 rechtskräftige Straferkenntnisse wegen Unterentlohnung aus den Jahren 2020 und 2022. Der Vergleich zeigt: Die Reform hat dazu geführt, dass die Strafen geringer werden. AK Präsidentin Anderl sagt klar: Wer betrügt, muss zahlen.
Laut Finanzpolizei beträgt der Schaden für Steuerzahler:innen und Sozialversicherung durch Sozialbetrug von Unternehmen alleine in der Baubranche 350 Millionen Euro pro Jahr. Betriebe, die ihre Beschäftigten beim AMS zwischenparken, reißen bei der Arbeitslosenversicherung ein Loch von 700 Millionen jährlich. Wir haben über 40 Millionen unbezahlte Mehr- oder Überstunden und damit Lohnraub in Milliardenhöhe. Wir reden hier von sehr viel Geld, das wir gerade angesichts der budgetären Lage dringen brauchen und das auch den Beschäftigten wegen der jahrelang hohen Inflation enorm fehlt. Lohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt.
AK Experte Walter Gagawczuk: „Die abschreckende Wirkung von Strafen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings hat seit der Reform 2021 nachgelassen. Bei Fällen mit mehr als drei unterentlohnten Beschäftigten sank die Differenz zwischen der verhängten Strafe und der Summe der vorenthaltenen Löhne auf fast ein Drittel. Jeder 5te Chef erhielt inzwischen eine Strafe, die sogar unterhalb der ermittelten Unterentlohnung lag.
Höhere Strafen bei Lohn- und Sozialdumping
Lohnbetrug ist für Arbeitgeber zu billig geworden. Die AK fordert daher die Wiedereinführung des „Kumulationsprinzips“ im LSD-BG. Das Kumulationsprinzip sah vor, dass bei Begehung mehrerer Straftaten für jede einzelne Übertretung eine Strafe entrichtet werden musste. Außerdem soll es auch wieder Mindeststrafen bei schweren und wiederholten Verstößen geben.
Mehr Kontrollen
Um Lohn- und Sozialdumping sowie Schwarzarbeit hintanzuhalten, muss mehr kontrolliert werden. Dafür ist eine massive personelle Aufstockung der zuständigen Behörden (insbesondere Finanzpolizei) notwendig.
Strafen, wenn Kontrollen mutwillig behindert werden
Aus Sicht der AK muss es strenger bestraft werden, wenn Unternehmen Kontrollen sabotieren, z.B. indem sie den Behörden Unterlagen vorenthalten.
Eintreiben von Strafen im Ausland muss leichter werden
Viele Strafen gegen ausländische Firmen können kaum eingetrieben werden. Während es kein Problem ist, Strafen wegen Falschparkens innerhalb der EU zu exekutieren, ist das bei Lohnbetrug oft unmöglich. Das darf nicht sein! Hier muss es EU-weit einen besseren Vollzug geben.
Haftung des Erstauftraggebers für Löhne
Nicht nur in der Baubranche ist es üblich, Aufträge an Subunternehmen und weiter an Sub-Subunternehmen zu vergeben. Dadurch entledigen sich die Erstauftraggeber ihrer Verantwortung, und es entstehen Subunternehmerketten, die einen idealen Nährboden für Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Lohndumping bilden. Durch die Erstauftraggeberhaftung für Löhne würde diese Praxis weniger attraktiv, und ihre Hauptprofiteure könnten in die Pflicht genommen werden.
„Duplum“
Wenn offene Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden, soll künftig der doppelte Betrag – ein „Duplum“ – fällig werden. Damit könnte man verhindern, dass die Löhne, die den Beschäftigten zustehen, als „Liquiditätspuffer“ missbraucht werden.
Kein Verfall von Ansprüchen während des laufenden Arbeitsverhältnisses
Kurze Verfallsfristen führen dazu, dass Überstunden kaum eingeklagt werden, da Arbeitnehmer:innen während des laufenden Arbeitsverhältnisses oft Angst haben, den Job zu verlieren.
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