Junger Mann lehnt an einem großen Container
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Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Starke Hitze und Kälte während der Arbeit können krank machen und zur Arbeitsunfähigkeit führen. Vor allem die Auswirkungen extremer Hitze können Symptome hervorrufen, die das Arbeiten unzumutbar  machen. Dazu gehören neben dem Hitzeschlag und Sonnenstich beispielsweise auch Hitzekrämpfe bzw. durch Wasserverlust hervorgerufene Hitzeerschöpfungen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie erkranken?

Sie können auf Grund von Hitzeerschöpfungen nicht arbeiten? Dann müssen Sie das Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in umgehend melden und eine:n Arzt:Ärztin aufsuchen.

Brauchen Sie eine Krankenstandsbestätigung?

Ja. Ihr:e Arbeitgeber:in kann bereits ab dem ersten Tag eine Krankenstandsbestätigung von Ihnen verlangen. In manchen Betrieben gelten davon abweichende, interne Regelungen – zum Beispiel eine Bestätigung ab dem 3. Krankenstandstag.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die in Ihrem Betrieb geltenden Meldepflichten und Fristen!

Wie lange bekommen Sie Ihr Entgelt?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung hängt von der Dauer Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses ab. Sie haben folgenden Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung:

  • Im ersten Arbeitsjahr: 6 Wochen
  • Ab dem 2. Arbeitsjahr: 8 Wochen
  • Ab dem 16. Arbeitsjahr: 10 Wochen
  • Ab dem 26. Arbeitsjahr: 12 Wochen   

Ist der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, erhalten Sie für weitere 4 Wochen von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber die halbe Entgeltfortzahlung bezahlt.

Bereits während des Bezugs der halben Entgeltfortzahlung von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Gesundheitskasse. Dieses erhalten Sie nicht automatisch – Sie müssen es beantragen!

Nahe Angehörige erkranken hitze- bzw. kältebedingt?

Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung haben Sie, wenn Sie wegen der notwendigen Pflege einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Person nicht arbeiten gehen können – und zwar unabhängig davon, was der Grund für die Erkrankung ist.

Für nahe Angehörige haben Sie seit einer Gesetzesänderung 2023 unabhängig davon, ob diese in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht, jedenfalls Anspruch auf Pflegefreistellung.

Sie müssen Ihre:n Arbeitgeber:in unverzüglich über Ihre Abwesenheit informieren. Eine Arztbestätigung müssen Sie dann vorlegen, wenn sie von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in ausdrücklich verlangt wird

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