Publikation

Lärmschutz nicht fingieren

Ziel des Entwurfes ist, den mit der Erlassung der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BSt-LärmIV) beschrittenen Weg, generelle Regeln und Beurteilungsmaßstäbe für die Genehmigung von Autobahnen und Schnellstraßen zu schaffen, fortzusetzen und um einige Elemente zu ergänzen. Konkret sollen insb. der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Straßenbauvorhaben erhöhtes Augenmerk geschenkt, die Ermächtigungsgrundlage für die BStLärmIV präzisiert sowie ein Zustimmungssurrogat eingeführt werden, wenn betroffene Gebäudeeigentümer dem Einbau von Lärmschutzfenstern nicht zustimmen.

Die BAK unterstützt den Weg, hat aber zum seinerzeitigen Entwurf für die BStLärmIV grundlegende Bedenken geäußert, die auch die gesetzlichen Grundlagen im BStG 1971 betreffen. Die Bedenken sind aufrecht. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) beschlossen, den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen des Verdachts der Gesetzwidrigkeit der zentralen Bestimmungen der BStLärmIV anzurufen. Der vorliegende Entwurf setzt sich nicht mit den vom BVwG aufgeworfenen Bedenken auseinander sondern ergänzt das mit der BStLärmIV verfolgte Konzept „Betriebslärm“ um weitere Elemente, die ebenfalls Anlass zu Bedenken geben.

Unverständlich ist, wieso aus § 7 Abs 2 BStG 1971 der Bezug zur Raumordnung der Länder gestrichen werden soll. Das als neuer § 7a Abs 7 vorgeschlagene Zustimmungssurrogat bewertet den Stellenwert der Dispositionsfreiheit des Eigentümers viel zu hoch und verliert das eigentliche Ziel, den Schutz der Gesundheit vor Verkehrslärm wirksam zu gewährleisten, aus den Augen. Vielmehr sollte eine Pflicht des Gebäudeeigentümers zum Einbau von Lärmschutzfenstern vorgesehen werden. Die nötigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz könnten so viel effektiver und wohl auch effizienter umgesetzt werden. Zum in der aktuellen Gesetzesnovelle des Bundesstraßengesetzes vorgeschlagenen Zustimmungssurrogat liegt auch ein Rechtsgutachten vor, das die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags in Zweifel zieht.

Junge Frau hält sich die Ohren zu

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer

Datum/Jahr:
September 2016

Preis:
€0