AK Nachkontrolle: Fuzelschrift beim Grundpreis in vielen Geschäften

Jetzt oft kleinere Schrift bei Grundpreisen als noch bei der letzten AK Erhebung im November 2022 – AK verlangt Nachbesserungen im Grundpreisauszeichnungsgesetz.

Die Grundpreisauszeichnung ist in vielen Super- und Drogeriemärkten so klein geworden, dass Konsument:innen eine Lupe brauchen. Das zeigt eine aktuelle AK Nachkontrolle der Grundpreisauszeichnung bei Online-Shops und je drei Filialen von zehn Super- und Drogeriemärkten. Dazu kommt: Manchmal fehlte sie, war falsch oder uneinheitlich. Das, weil auch das Grundpreisauszeichnungsgesetz sehr schwammig ist. Die AK verlangt Verbesserungen.

Konkret zeigt der AK Test:

  • Mini-Schrift bei Grundpreisen: Innerhalb von acht Monaten – seit der letzten AK Erhebung – haben viele Supermärkte die Schriftgröße bei den Grundpreisen so verkleinert, dass sie teils nur mehr schlecht oder sehr schlecht lesbar sind. Das widerspricht dem Preisauszeichnungsgesetz. Nur ein Beispiel: So ist bei Müller der Grundpreis jetzt nur mehr einen Millimeter groß. Positiv: Bei Billa, Spar, Interspar, Bipa und DM ist der Grundpreis mit vier Millimeter Schriftgröße gut lesbar.
  • Korrekte Grundpreisauszeichnung: Bei Lidl sind die Grundpreise korrekt ausgezeichnet. In den Hofer-, Penny- und Billa-Filialen gab es jeweils nur bei einer Produktgruppe (Käse, Flüssigseife, Bier-Mischgetränke) eine Beanstandung.
  • Grundpreise nicht immer gut lesbar und manchmal falsch: Bei vielen Super- und Drogeriemärkten fehlte gelegentlich bei einzelnen Produkten die Grundpreisauszeichnung – hier ortete die AK Verbesserungen zu November 2022. Manchmal war die Grundpreisauszeichnung falsch, etwa bei Flüssigseife sollte sie laut Gesetz pro Liter oder pro 100 Milliliter sein – im DM Online-Shop waren die Preise zusätzlich auch pro Stück oder pro 100 Stück ausgezeichnet und bei Penny stand kurioserweise am Preisschild Today Flüssigseife Aqua: 500 Stück 0,95 Euro/1 Stück 0,00 Euro.
  • Uneinheitlich: Einige Geschäfte haben bei etlichen Produkten keine einheitliche Grundpreisauszeichnung. Problem: Das Grundpreisauszeichnungsgesetz erlaubt bei manchen Produkten zwei verschiedene Größenangaben. Das macht Vergleiche schwierig. So gibt es oft mehrere Varianten innerhalb einer Produktgruppe, etwa bei Käse pro Kilogramm und auch pro 100 Gramm.
  • Wenn Grundpreis, dann kunterbunt: Bei WC-Papier ist ein Vergleich fast unmöglich, weil das per Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Manche Handelsketten zeichnen ihn trotzdem aus: pro Rolle (Bipa), pro Blatt (Lidl), pro 100 Blatt (DM) oder pro 100 Stück (Müller).

Gesetz zu schwammig

„Das Ergebnis ist leider unzufriedenstellend“, resümiert AK Konsument:innenschützerin Gabriele Zgubic. „Aufgrund der Teuerung ist für Konsument:innen ein einfacher Preisvergleich sehr wichtig.“

Das Preisauszeichnungsgesetz ist schwammig – es fehlen unter anderem klare gesetzliche Regeln für die Schriftgröße des Grundpreises.

Die AK will Nachbesserungen im Grundpreisauszeichnungsgesetz:

  • Mindestschriftgröße von vier Millimetern bei der Grundpreisauszeichnung;
  • Nur eine Variante je Produktgruppe bei der Grundpreisauszeichnung (also zum Beispiel pro Liter);
  • Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier.

Zur Erhebung

Die AK machte von 17. Juli bis 4. August in Online-Shops und jeweils drei Filialen von sieben Wiener Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) eine Nachkontrolle der Grundpreisauszeichnung bei jeweils 30 Gruppen von Lebensmitteln und Getränken (etwa Mehl, Käse, Bier) sowie Drogeriewaren (zum Beispiel Shampoos, Zahncremen).

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