Canal+ muss Aktivierungsgebühr an Konsument:innen zurückzahlen
© Proxima Studio, Adobe Stock

Canal+ muss Aktivierungsgebühr zurückzahlen!

AK ging gegen einige Klauseln vor und erzielte Einigung mit Canal+ – Diverse Klauseln dürfen nicht mehr verwendet werden

Die AK hat Klauseln in den Verträgen von Canal+ (ehemals HD Austria) unter die Lupe genommen. Nach Einbringung einer Klage konnte die AK mit dem TV- und Streaminganbieter eine Einigung erzielen. Die für Konsument:innen bedeutendste Klausel betrifft die zu Unrecht bezahlte Aktivierungsgebühr. Canal+ zahlt sie den Betroffenen auf Antrag zurück.  Zudem hat sich Canal+ verpflichtet, weitere Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Konsument:innen mussten teilweise bei Abschluss eines Abonnements eine Aktivierungsgebühr – zuletzt in der Höhe von 29,90 Euro – bezahlen. Für die AK waren diese und andere Klauseln rechtswidrig. Nach einer Klage erzielte die AK mit Canal+ eine Einigung. Canal+ zahlt die zu Unrecht eingehobene Aktivierungsgebühr nach Aufforderung an Betroffene zurück.

Was heißt das für Betroffene? 

  • Betroffene, die eine Aktivierungsgebühr bezahlt und nicht bereits in der Vergangenheit rückerstattet bekommen haben, erhalten ein Informationsschreiben von Canal+, das alle relevanten Informationen zur Rückforderung enthält.
  • Betroffene, die kein Informationsschreiben erhalten haben, können die Rückforderung über die Website von Canal+ oder mittels Musterbrief der Arbeiterkammer beantragen. 

Mehr Details & Musterbrief

Weitere Details sowie einen Musterbrief für die Rückforderung der Aktivierungsgebühr finden Sie hier.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

nur für Journalist:innen -