
Die Möglichkeit des Zuverdienstes für Arbeitssuchende muss bleiben!
Die Pläne der Regierung, die Möglichkeit des Zuverdienstes für Arbeitslose zu streichen, stoßen bei AK Präsidentin Renate Anderl auf klare Ablehnung. Sie sieht darin keinen Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen am Arbeitsmarkt: „Die Versäumnisse, die dadurch entstanden sind, dass die vorherigen Regierungen keine zeitgemäße Arbeitsmarktreform umgesetzt haben, müssen jetzt Arbeitslose ausbaden.“
Arbeitslosenversicherungsgesetz ist streng genug
Aus Sicht der AK besteht beim ohnehin strengen Arbeitslosenversicherungsgesetz keinerlei Bedarf für zusätzliche Verschärfungen. „Eine geringfügige Beschäftigung ist für viele Arbeitssuchende die einzige Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt ausreichend zu bestreiten. Außerdem haben sie dadurch einen Fuß in der Tür zum Arbeitsmarkt. Statt den geplanten Einschränkungen für diejenigen, die es ohnehin schon schwer haben, brauchen wir gezielte Vermittlung und treffsichere Qualifikationsmaßnahmen“, betont Anderl.
Beraten statt Strafen
Die AK fordert eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik mit Fokus auf „Beraten statt Strafen“. Konkret heißt das:
- Mehr hochwertige Qualifizierungsangebote, die auch eine existenzsichernde Unterstützung für Arbeitssuchende garantieren.
- Eine personelle Aufstockung des AMS, um individuelle Betreuung und treffsichere Vermittlung zu ermöglichen.
- Mehr Chancen auf Beschäftigung für Langzeitarbeitslose.
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