Strompreise
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Stromkostenbremse wirkt nicht mit voller Kraft!

Die AK begrüßt die Einführung des Stromkostenzuschusses. Haushalte mit enorm hohen Strompreisen werden finanziell entlastet, zusätzlich werden für Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Jänner 2023 automatisch 75 Prozent der Netzgebühren reduziert. Die AK verlangt aber auch einen Preisdeckel für die Raumwärme. 

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Mit welchen Ersparnissen Sie rechnen können und wie die Strompreisbremse funktioniert, erfahren Sie in unserem Kurzvideo

Energielieferanten müssen rasch informieren 

Die Energielieferanten müssen jetzt jedenfalls ihre Kund:innen rasch, transparent und nachvollziehbar über die Abwicklung des Stromkostenzuschusses und Reduktion der Netzgebühren informieren. Die Stromkostenbremse ist für die AK nur dann sozial gerecht, wenn sie durch die krisenbedingten Übergewinne der Energieunternehmen finanziert wird. 

Was bringt die Strompreisbremse?

Die Einführung des Stromkostenzuschusses in Höhe von maximal 30 Cent pro kWh wird automatisch von der Stromrechnung abgezogen und gilt für ein Stromjahresverbrauch von 2.900 kWh. Für dieses begünstigte Stromkontingent werden die meisten Haushalte ab 1. Dezember 2022 nur mehr 10 Cent/kWh netto zahlen.

Für jene Haushalte, die derzeit mit massiv hohen Strompreisen konfrontiert sind, bedeutet die Strompreisbremse eine wesentliche finanzielle Erleichterung. Sie sollte bereits auf dem monatlichen Teilzahlungsbetrag ersichtlich sein.

Für Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, werden ab 1. Jänner 2023 die Netzgebühren zusätzlich automatisch um 75 Prozent reduziert. Angesichts der steigenden Netzkosten ab nächsten Jahres ist das eine wichtige Entlastungsmaßnahme.

Wer hat einen Anspruch darauf?

Anspruch auf die Strompreisbremse haben jene Haushalte, die einen abgeschlossenen Stromliefervertrag für einen Stromzähler haben. Haushalte, die über einen sogenannten „Subzähler“ abgerechnet werden, erhalten keinen Zuschuss, ebenso wie soziale Wohneinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen. Die AK lässt diese Problematik derzeit rechtlich klären. Denn gerade davon sind viele Haushalte mit geringem Einkommen betroffen, die ebenfalls dringend eine Entlastung von den hohen Stromkosten benötigen würden. 

Haushalte mit mehr als drei Personen sollen pro weiterer Person im Haushalt zusätzlich je 350 kWh pro Jahr an begünstigter Strommenge beantragen können. Wie die konkrete Ausgestaltung aussieht und ab wann Anträge gestellt werden können, ist allerdings immer noch offen. Hier muss das Finanzministerium rasch eine Lösung vorlegen.

Gegenfinanzierung durch Gewinnabschöpfung!

Energiekonzerne machen derzeit astronomische Profite, diese Übergewinne werden auf Kosten der Haushalte und Unternehmen finanziert. AK und ÖGB haben bereits ein weit effektiveres Modell zur Gewinnabschöpfung vorgelegt, das rasch umgesetzt werden muss. Die von der Bundesregierung zuletzt vorgeschlagene Abschöpfung der Übergewinne wirkt hingegen kaum.  Die AK lehnt es jedenfalls ab, dass sich die Steuerzahler:innen sich die Strompreisbremse selber bezahlen.

Ein Werrmutstropfen für die AK: Für die Bemessungsgrundlage der 20%igen Umsatzsteuer wird nicht der Strompreisdeckel herangezogen, sondern der Energiepreis des Lieferanten. Das wird die Entlastung der Stromkostenbremse schmälern und zu Unverständnis bei den Haushalten führen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass bei steuerlichen Maßnahmen EU-rechtliche Vorgaben zu beachten sind, die aber den Mitgliedsstaaten Spielräume lassen. Die AK richtet daher den dringenden Appell an die Bundesregierung noch einmal zu prüfen, ob es nicht auch anders geht.

Preisdeckel für Raumwärme!

Die AK fordert zudem einen Preisdeckel für Raumwärme, denn in den letzten Monaten haben sich die Preise für Fernwärme zum Teil verdoppelt und für Erdgas sogar verdreifacht. Auch hier muss dringend die Preisbremse gezogen werden, um zu verhindern, dass im Winter die Wohnungen kalt bleiben.

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