Müde Kellnerin, die am Ende des Arbeitstages Notizen zu Bestellungen und Trinkgeldern liest
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11.4.2024

AK Erfolg vor Gericht: Arbeitgeber bei sexueller Belästigung verantwortlich

Die AK hat vor dem Oberlandesgericht Wien erfolgreich Schadenersatz für eine junge Frau erreicht, die sexuell belästigt wurde und deren Arbeitgeber ihr nicht geholfen hat. Ihr ehemaliger Vorgesetzter hatte sie belästigt und die junge Frau hatte mithilfe der AK Schadenersatz bekommen.

Doch das Unternehmen, das seine gesetzliche Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, wollte sich aus der Verantwortung stehlen und hatte gegen das Urteil erster Instanz berufen. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte aber, dass auch der Arbeitgeber 2.000 Euro Schadenersatz leisten musste.

„Die gesetzlichen Regelungen müssen besser werden, um Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung zu schützen“, sagt AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák. „Wir wollen Schutz, bevor etwas passiert. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein Präventionskonzept gibt.

Ludwig Dvořák, Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz, AK Wien

AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák: „Die gesetzlichen Regelungen müssen verbessert werden, um Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung zu schützen“. 

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